Kurzbeschreibung

Die Einsetzung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für das gesamte Reichsgebiet erfolgte nur sehr allmählich nach der Einigung Deutschlands 1871. Obwohl die 1870er Jahre allgemein durch eine rasante Vereinheitlichungswelle gekennzeichnet waren, konnte der Entwurf eines gemeinsamen Zivilrechtes erst 1896 abgeschlossen werden. Er wurde 1899 ratifiziert und bildete damit einen Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit gegenüber aristokratischen Privilegien. Die Liberalen verfochten das Bürgerliche Gesetzbuch als Meilenstein bei der Verwirklichung der Bürgerrechte. Hier abgebildet ist der Umschlag der dritten Auflage.

Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (1896)

Quelle

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, München: C.H. Beck, 1896. Deutsches Historisches Museum, Berlin

DHM

Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (1896), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/das-wilhelminische-kaiserreich-und-der-erste-weltkrieg-1890-1918/ghdi:image-1694> [26.09.2025].