Kurzbeschreibung
Der Reichstagsbrand-Prozess vom 21. September bis 23. Dezember 1933
war ein Misserfolg für die NS-Führung. Um sich den gewünschten Ausgang
zu sichern, hatte Hitler Reichspräsident Hindenburg davon überzeugt, am
29. März 1933 das so genannte „Reichsgesetz über Verhängung und Vollzug
der Todesstrafe“ zu erlassen. Damit wurden rückwirkend zum 31. Januar
des Jahres Vergehen wie Brandstiftung und Hochverrat mit dem Tod
bestraft. Aber es konnte nicht bewiesen werden, dass Torgler, Dimitroff,
Popow oder Tanew der Anklage schuldig waren und alle vier wurden
freigesprochen. Das Gericht betonte aber gleichzeitig seine Überzeugung,
dass der Reichstagsbrand auf ein KPD-Komplott zurückging und dass
folglich die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933
gerechtfertigt war. Torgler blieb bis 1935 in „Schutzhaft“. Die
bulgarischen Kommunisten wurden in die Sowjetunion abgeschoben.
Dimitroff wurde 1946 der zweite Ministerpräsident Bulgariens. Allein
Marinus van der Lubbe wurde wegen Hochverrat und Brandstiftung zum Tod
verurteilt und hingerichtet.