Kurzbeschreibung

Zwei Tage nach der Wahl, am 7. März 1933, besprach das neue Kabinett das Schicksal des angeblichen Brandstifters Marinus van der Lubbe (1909–1934). Der folgende Auszug belegt die Missachtung der neuen Regierung gegenüber den Grundsätzen des Rechtsstaats. Er zeigt aber auch, wie begrenzt Hitlers Macht zu diesem Zeitpunkt noch war. Bei seinem späteren Prozess wurde van der Lubbe wegen Landesverrat und Brandstiftung zum Tod verurteilt.

Kabinettsbesprechung über eine Gesetzesänderung nach dem Reichstagsbrand (7. März 1933)

Quelle

Niederschrift über die Ministerbesprechung am 7. März 1933

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Der Reichsminister des Innern kam auf den Reichstagsbrand und die Bestrafung der Täter zu sprechen und führte aus, daß es dringend geboten sei, van der Lubbe sofort zu hängen, und zwar auf dem Königsplatz. Zwar sehe das geltende Recht für Brandstiftung nur Zuchthausstrafe vor, jedoch müsse es möglich sein, mit rückwirkender Kraft für ein derart abscheuliches Verbrechen Todesstrafe durch Erhängen festzusetzen. Der Satz nulla poena sine lege dürfe nicht unbeschränkt gelten. In diesem Sinne hätten auch die Herren Professor Dr. Nagler (Breslau), Professor Dr. von Weber (Jena) und Professor Dr. Öttler (Würzburg) ein Gutachten abgegeben.Der Reichsminister des Innern trug sodann den Inhalt des beiliegenden Gutachtens vor.Der Reichskanzler betonte, daß es auch nach seiner Auffassung dringend geboten sei, van der Lubbe zu hängen. Die deutsche Öffentlichkeit erwarte das unbedingt. Er könne die Doktrin „Recht müsse Recht bleiben“ nicht anerkennen, wenn das ganze staatliche Leben darüber zugrunde gehen müsse.

Reichsminister Göring führte aus, daß an 4 verschiedenen Orten der Reichstagsbrand vorher angekündigt worden sei. Ob die an der belgischen Grenze verhaftete Persönlichkeit mit der Tat im Zusammenhang stehe, sei noch unsicher. Inzwischen habe sich herausgestellt, daß van der Lubbe in Holland schon dreimal vor Gericht gestanden habe.

Das Karl-Liebknecht-Haus habe er beschlagnahmt. Hier solle eine besondere Kommission zur Bekämpfung der KPD Unterkunft finden.

Bedenklich sei das in Königsberg auf den Reichskanzler geplante Attentat. Es sei genau vorbereitet gewesen. Drei Personen seien auch festgenommen worden. Der Lauf der Untersuchung müsse abgewartet werden.

Der Reichskanzler führte aus, daß er für seine Person keine Besorgnis vor Attentaten habe. Die Folgen eines geglückten Attentates würden jedoch für die Öffentlichkeit furchtbar sein. In diesem Falle würden wohl hunderttausend Kommunisten erschlagen werden.

Staatssekretär Dr. Schlegelberger führte aus, er stimme der Auffassung des Reichskanzlers durchaus zu, daß das Recht sich den Verhältnissen anpassen müsse.Gegen van der Lubbe sei heute Voruntersuchung wegen Hochverrates und Brandstiftung eröffnet worden.

Er müsse mit allem Nachdruck auf den Satz nulla poena sine lege hinweisen. Nur in Rußland, China und einigen kleinen Kantonen der Schweiz gelte dieser Satz nicht. Er wolle das von dem Herrn Reichsminister des Innern erwähnte Gutachten noch einmal genau prüfen. Das Reichsjustizministerium werde dann seinerseits ein Gutachten ausarbeiten und beide Gutachten den Reichsministern zur Kenntnisnahme zuleiten.Staatssekretär Dr. Meissner führte aus, daß politisch die Ausführungen des Reichskanzlers durchaus zuträfen. Die Öffentlichkeit verlange mit Recht eine exemplarische Bestrafung van der Lubbes.Der Herr Reichspräsident könne jedoch zweimal in schwere Gewissenskonflikte kommen, nämlich sowohl dann, wenn er eine Verordnung betreffend Festsetzung der Todesstrafe usw. vollziehen, sowie dann, wenn er nachher über ein Gnadengesuch des Verurteilten entscheiden solle. Er habe die Bitte, daß der Reichskanzler, der Reichsinnen- und der Reichsjustizminister vor einem endgültigen Kabinettsbeschluß dem Herrn Reichspräsidenten die Angelegenheit unterbreiten möchten.Reichskommissar Dr. Popitz führte aus, er habe die Besorgnis, daß das Reichsgericht die Rechtsgültigkeit einer Verordnung, die mit rückwirkender Kraft die Todesstrafe festsetze, nicht anerkennen werde.Der Reichskanzler erklärte, daß er mit dem Reichsgerichtspräsidenten in dieser Hinsicht Fühlung nehmen wolle.Es wurde in Aussicht genommen, daß der Reichskanzler zunächst allein mit dem Herrn Reichspräsidenten über die Angelegenheit sprechen wird.

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Quelle: Niederschrift über die Ministerbesprechung am 7. März 1933. Deutsches Auswärtiges Amt, Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik, 1918–1945. Aus dem Archiv des Auswärtigen Amts. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1971. Serie C: 1933–1937. Das Dritte Reich: Die Ersten Jahre. Band I, 1: 30. Januar bis 15. Mai 1933. Dokumentnummer 54, S. 112–17.