Kurzbeschreibung
Bis zum Sommer 1933 hatte Hitler die rechtsstaatlichen, parlamentarischen und föderalistischen Grundlagen der Weimarer Republik zerstört und die Grundstrukturen der NS-Diktatur aufgebaut. Er hatte die Legislativ- und Exekutivbefugnisse in seiner Person vereinigt und sich die Justizgewalt größtenteils unterworfen. Dabei hatte der zunehmend körperlich und geistig labile Hindenburg kaum mehr moderierend auf ihn einwirken können. Mit dessen Tod am 2. August 1934 stand Hitlers Alleinherrschaft nichts mehr im Wege. Schon am vorherigen Tag hatte Hitlers Kabinett beschlossen, die Ämter des Reichspräsidenten und Reichskanzlers zusammenzulegen, was am 19. August durch einen Volksentscheid bestätigt wurde. Hitler trug von nun an den Titel „Führer und Reichskanzler.“