Kurzbeschreibung

Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war Adolf Hitler (1889–1945) entschlossen, die politischen Ideen, die er schon 1924 in Mein Kampf formuliert hatte, in die Realität umzusetzen. Seine wichtigsten Ziele waren die rassenbiologische „Höherzüchtung“ des deutschen Volkes sowie die Eroberung angeblich dringend benötigten Lebensraums in Osteuropa. Da Deutschland wirtschaftlich und militärisch geschwächt war, konzentrierte sich Hitler zunächst auf die Revision des Versailler Vertrages sowie auf den Wirtschaftsaufschwung und die dadurch mögliche Aufrüstung. Da Parlamentarismus und Demokratie der Weimarer Republik ihm dabei im Weg standen, verfolgte er in den ersten Monaten seiner Herrschaft deren Abschaffung zugunsten der uneingeschränkten „Wiederwehrhaftmachung“ Deutschlands durch Maßnahmen wie die „Reichstagsbrandverordnung“ und das „Ermächtigungsgesetz.“

Wie aus der folgenden Kabinettsbesprechung vom 8. Februar 1933 hervorgeht, plante Hitler, alle innenpolitischen und wirtschaftlichen Maßnahmen der militärischen Vorbereitung unterzuordnen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits den Reichstag aufgelöst und die Presse- und Versammlungsfreiheit durch eine Notverordnung eingeschränkt.

Kabinettsbesprechung über die Prioritäten des Staatshaushaltes (8. Februar 1933)

  • Adolf Hitler

Quelle

Niederschrift über die Ministerbesprechung am 8. Februar 1933 in der Reichskanzlei

Der Reichsverkehrsminister [] beantragte, daß für den Bau eines Staubeckens an der Malapane bei Turawa [in Oberschlesien] ein erster Teilbetrag von 2,5 Millionen RM in den Haushalt des Reichsverkehrsministeriums für 1933 eingestellt wird.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß es für das Reichskabinett schwer sein werde, sich schon jetzt ein Urteil darüber zu verschaffen, ob im Rahmen des Gesamtetats die Bewilligung der geforderten Mittel vertretbar sei.

[]

Der Reichskanzler führte aus, daß für die Beurteilung der Forderung des Reichsverkehrsministers noch ein weiterer Gesichtspunkt ausschlaggebend berücksichtigt werden müsse. Deutschland stehe zur Zeit mit dem Auslande in Verhandlungen über seine militärische Gleichberechtigung. Die Anerkennung der theoretischen Gleichberechtigung sei eine zwangsläufige Folge der nächsten Zukunft. Damit könne Deutschland sich aber nicht begnügen. Der theoretischen Anerkennung müsse die praktische Gleichberechtigung, d. h. die deutsche Aufrüstung folgen. Die Welt, insbesondere auch Frankreich, sei auf die deutsche Aufrüstung durchaus vorbereitet und sehe sie als selbstverständlich an. Die nächsten 5 Jahre in Deutschland müßten der Wiederwehrhaftmachung des deutschen Volkes gewidmet sein. Jede öffentlich geförderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme müsse unter dem Gesichtspunkt beurteilt werden, ob sie notwendig sei vom Gesichtspunkt der Wiederwehrhaftmachung des deutschen Volkes. Dieser Gedanke müsse immer und überall im Vordergrund stehen.

Der Reichsarbeitsminister unterstützte diese Ausführungen des Reichskanzlers, meinte aber, daß es neben den rein wehrpolitischen Aufgaben auch andere volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten gebe, die man nicht vernachlässigen dürfe.

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß der Ausbau der deutschen Wasserstraßen im wehrpolitischen Interesse geboten sei. Im Ernstfalle müsse das gesamte deutsche Verkehrsnetz in Ordnung sein, dazu gehöre auch der Betrieb auf den Wasserstraßen.

Der Reichskommissar für Luftfahrt glaubte demgegenüber hervorheben zu müssen, daß der Ausbau des deutschen Landstraßennetzes noch wichtiger sei.

Der Reichswehrminister vertrat den Standpunkt, daß in erster Linie an den unmittelbaren Armeebedarf gedacht werden müsse. Das deutsche Heer sei derartig weitgehend abgerüstet, daß man vor allen Dingen an die materielle Untermauerung der Rüstungen herangehen müsse. Erst wenn die Notrüstung geschaffen sei, könne man an weitergehende Aufgaben herangehen.

Der Reichskanzler unterstrich nochmals, daß für die nächsten 4-5 Jahre der oberste Grundsatz lauten müsse: alles für die Wehrmacht. Deutschlands Stellung in der Welt werde ausschlaggebend bedingt durch die deutsche Wehrmachtstellung. Davon hänge auch die Stellung der deutschen Wirtschaft in der Welt ab.

Das Kabinett beschloß, sich zunächst den Gesamtetat des Jahres 1933 vorlegen zu lassen, dann zu prüfen, was speziell für die Wehrmacht getan werden könne, und schließlich dann zu sehen, welche Mittel für den Ausbau der Wasserstraßen, insbesondere für den zur Erörterung stehenden Bau eines Staubeckens in Oberschlesien übrig bleiben.

Quelle: Niederschrift über die Ministerbesprechung am 8. Februar 1933 in der Reichskanzlei. Deutsches Auswärtiges Amt, Akten zur deutschen Auswärtigen Politik, 1918–1945. Aus dem Archiv des Auswärtigen Amts. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1971. Serie C: 19331937. Das Dritte Reich: Die Ersten Jahre. Band I, 1: 30. Januar bis 15. Mai 1933. Dokumentnummer 16, S. 3436.