Quelle
Berlin, 7.9.1939
Der Reichsarbeitsminister
Va 5552/398/39 g.
Geheim!
Ref.: Dr. Hamann
Betr.: Dienstverpflichtung von
Ehefrauen
1. Vermerk:
Herr Staatssekretär Dr. Syrup hat entschieden,
dass bisher nichterwerbstätige verheiratete Frauen auch weiterhin
nicht zur Erwerbsarbeit herangezogen werden sollen, sofern sie sich
nicht völlig freiwillig dem Arbeitseinsatz zur Verfügung stellen.
Die Landesarbeitsämter sind entsprechend anzuweisen.
2. An die Herren Präsidenten der Landesarbeitsämter (persönliche Anschriften).
Vorgang: Runderlaß vom 3.7.1939 – Va 5551.6/628/39 g.
In dem obengenannten Runderlaß habe ich bestimmt, dass im friedensmäßigen Arbeitseinsatz Frauen, die häusliche und Familienpflichten zu erfüllen haben, nicht zu Dienstverpflichtungen heran-zuziehen sind, es sei denn, dass sie bisher schon als Arbeitnehmer tätig waren und ihre familiären und gesundheitlichen Verhältnisse sich inzwischen nicht geändert haben.
Auch unter den gegenwärtigen Umständen halte ich es für tunlich, auf bisher nichterwerbs-tätige Ehefrauen zurückzugreifen, soweit die Frauen sich nicht freiwillig dem Arbeitseinsatz zur Verfügung stellen. Ich bitte deshalb, dafür Sorge zu tragen, dass nach den Anweisungen des oben-genannten Runderlasses auch weiterhin verfahren wird.
Der Kräftebedarf für Betriebe mit staatspolitisch bedeutsamen Aufgaben muß durch die Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten (Einsatz von Kräften aus staatspolitisch nicht wichtigen Betrieben – insbesondere von Arbeiterinnen und Angestellten, die durch Einschränkung oder Stilllegung derartiger Betriebe frei werden – überbezirklicher Ausgleich, Einsatz freiwilliger Kräfte usw.) befriedigt werden. Sollte dieses nicht möglich sein, bitte ich, mir zu berichten.
3. Z. d. A. (A)
i.V.
gez. Unterschrift
Quelle: Bundesarchiv Berlin R 116/260; abgedruckt in Ursula von Gersdorff, Frauen im Kriegsdienst 1914–1945. Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte. 11. Band. Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt, 1969, S. 296–97.