Kurzbeschreibung
Im Zuge der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ wurden 1938/39 über
2.000 Sinti und Roma als „asozial“ klassifiziert und in
Konzentrationslager eingewiesen. Darüber hinaus kündigte ein Runderlass
Himmlers vom 8. Dezember 1938 eine „Regelung der Zigeunerfrage aus dem
Wesen der Rasse heraus“ an. Mit einem Schnellbrief des
Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), dem „Festschreibungserlass“ vom 17.
Oktober 1939, wurde Sinti und Roma das Verlassen ihres Wohnortes
untersagt und ihre Unterbringung in Sammellagern „bis zu ihrem
endgültigen Abtransport“ angeordnet. Ravensbrück, das größte
Konzentrationslager für Frauen, nahm am 15. Mai 1939 mit dem Eintreffen
von 1000 weiblichen Gefangenen aus Lichtenberg seinen Betrieb auf. Die
ersten 440 weiblichen Roma kamen aus Niederösterreich und dem Burgenland
und wurden am 29. Juni 1939 in das Lager eingewiesen. Ravensbrück
entwickelte sich zu einem Komplex aus Nebenlagern und
Zwangsarbeitsstätten, in denen Zwangsarbeiterinnen für SS-eigene
Unternehmen wie die Gesellschaft für Textil & Lederverwertung
(Texled) und die Deutsche Versuchsanstalt für Ernährung und Verpflegung
GmbH „traditionelle Frauenarbeit“ wie Korbflechten, weben und schneidern
verrichten mussten.