Kurzbeschreibung

Der Mangel an männlichen Arbeitskräften und die wirtschaftliche Notlage führen dazu, dass Frauen nach 1945 auch in Bereichen arbeiten, die bisher Männern vorbehalten waren. Die Kontrollratsdirektive Nr. 32 trägt dem Rechnung und genehmigt den Einsatz von Frauen im Wiederaufbau. „Trümmerfrauen“ beseitigen in den zerstörten deutschen Städten den Schutt.

Kontrollratsdirektive Nr. 32 über die Beschäftigung von Frauen bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten (10. Juli 1946)

Quelle

In Anbetracht des großen Mangels an tauglichen männlichen Arbeitskräften in gewissen Teilen Deutschlands, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel I

Die zuständigen deutschen Behörden dürfen weibliche Arbeitskräfte bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten einschließlich Aufräumungsarbeiten beschäftigen beziehungsweise ihre Beschäftigung genehmigen.

Artikel II

Die Bestimmungen der Verordnung vom 30. April 1938 über die Arbeitszeit (Arbeitszeitordnung, RGBl. 1938, I, S. 447) und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden hiermit aufgehoben oder im Sinne dieses Gesetzes abgeändert.

Artikel III

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

V. Sokolowskij, Marschall der Sowjetunion

Joseph T. McNarney, General

Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force

P. Koenig, General der Armee

Quelle: Klaus-Joerg Ruhl, Frauen in der Nachkriegszeit 1945–63. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1988, S. 52.

Kontrollratsdirektive Nr. 32 über die Beschäftigung von Frauen bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten (10. Juli 1946), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/die-besatzungszeit-und-die-entstehung-zweier-staaten-1945-1961/ghdi:document-4479> [05.11.2024].