Quelle
In Anbetracht des großen Mangels an tauglichen männlichen Arbeitskräften in gewissen Teilen Deutschlands, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:
Artikel I
Die zuständigen deutschen Behörden dürfen weibliche Arbeitskräfte bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten einschließlich Aufräumungsarbeiten beschäftigen beziehungsweise ihre Beschäftigung genehmigen.
Artikel II
Die Bestimmungen der Verordnung vom 30. April 1938 über die Arbeitszeit (Arbeitszeitordnung, RGBl. 1938, I, S. 447) und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden hiermit aufgehoben oder im Sinne dieses Gesetzes abgeändert.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
V. Sokolowskij, Marschall der Sowjetunion
Joseph T. McNarney, General
Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force
P. Koenig, General der Armee
Quelle: Klaus-Joerg Ruhl, Frauen in der Nachkriegszeit 1945–63. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1988, S. 52.