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Quelle: picture alliance/ dpa (c) dpa – International
Am 22. November 1951 beantragte die Bundesregierung ein Verfahren zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), das sich über fünf Jahre hinzog und am 17. August 1956 schließlich mit dem Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) endete. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die KPD verfassungswidrig sei und verfügte die Auflösung der Partei und ihrer Organe. Dieses Foto zeigt Polizisten bei der Besetzung des Verlagshauses der Parteizeitschrift Freies Volk in Düsseldorf am Tag der Urteilsverkündung. Am Gebäude sind rote Parteiflaggen sowie die Flagge der BRD zu sehen, die offenbar nebeneinander aus den Fenstern gehängt wurden, um die Loyalität der Partei zur bundesrepublikanischen Verfassung zu demonstrieren.
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