Kurzbeschreibung

Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Westdeutschlands als verfassungswidrig. Die Entscheidung stützte sich auf einen Abschnitt des Strafgesetzbuches (§ 86a), der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ außerhalb von „Kunst oder Wissenschaft, Forschung oder Lehre“ verbietet. In diesem Ausschnitt aus der ostdeutschen Nachrichtensendung Aktuelle Kamera verurteilte Manfred Gerlach, der Generalsekretär der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD), das Verbot der westdeutschen KPD. Indem er Parallelen zu 1933 zog, kritisierte Gerlach den deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer und warnte davor, dass das Verbot einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte, der zu Verboten anderer demokratischer Parteien oder Organisationen, wie der Sozialdemokratischen Partei oder der Gewerkschaften, führen könnte. Er warnte auch davor, dass das Verbot die Bewegung für die deutsche Wiedervereinigung untergraben könnte. Er rief zu einer „Einheitsfront“ aller „oppositionellen Kräfte“ in Westdeutschland auf, um sich dem Verbot zu widersetzen. Die LDPD war eine ostdeutsche „Blockpartei“, die mit der Sozialistischen Einheitspartei koordiniert wurde. Gerlach behielt jedoch eine gewisse Unabhängigkeit von der SED und unterstützte später die Reformbewegungen von Michail Gorbatschow.