Kurzbeschreibung
Neben der umfangreichen Demontage und Entflechtung des Krupp-Konzerns sollte auch der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Friedrich Krupp AG, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher angeklagt werden. Da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig war, kam es jedoch nicht dazu. Einen Antrag der Hauptankläger, seinen Sohn Alfried, seit Ende 1943 Alleinerbe der Firma, quasi „in Vertretung“ seines Vaters anzuklagen, wurde von den Richtern des Internationalen Militärtribunals abgelehnt. Stattdessen wurden Alfried Krupp von Bohlen und Halbach sowie elf ranghohe Mitarbeiter des Konzerns in einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse angeklagt. Im Juli 1948 verurteilte ein amerikanisches Militärtribunal die Angeklagten wegen Ausplünderung besetzter Gebiete und der Beschäftigung von Zwangsarbeitern zu Haftstrafen; der Konzerninhaber erhielt zwölf Jahre Haft und wurde zusätzlich zum Entzug seines Vermögens verurteilt. Allerdings begnadigte US-Hochkommissar John J. McCloy am 31. Januar 1951 die Verurteilten des Krupp-Prozesses. Kurz nach seiner Entlassung verkündete Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, nun wieder im Besitz des Unternehmens, seine Firma werde in Zukunft keine Rüstungsgüter mehr produzieren.