Kurzbeschreibung

Das Internationale Militärtribunal verkündete am 30. September 1946 und am 1. Oktober 1946 die Urteile für die wegen NS-Verbrechen angeklagten Organisationen und Individuen. Von den angeklagten Organisationen wurden das Führerkorps der NSDAP, Gestapo, SS und SD sowie SA zu verbrecherischen Organisationen erklärt, während der Generalstab der Wehrmacht und die Regierung allgemein entlastet wurden. Todesurteile wurden ausgesprochen gegen: Martin Bormann (in Abwesenheit), Hans Frank, Wilhelm Frick, Hermann Göring, Alfred Jodl, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart und Julius Streicher. Zu Haftstrafen wurden verurteilt: Karl Dönitz (10 Jahre), Walther Funk (lebenslänglich), Rudolf Heß (lebenslänglich), Konstantin von Neurath (15 Jahre), Erich Raeder (lebenslänglich), Baldur von Schirach (20 Jahre) und Albert Speer (20 Jahre). Die Angeklagten Hans Fritzsche, Franz von Papen und Hjalmar Schacht wurden freigesprochen. Der sowjetische Richter Iona Nikittschenko hatte für alle Angeklagten die Todesstrafe gefordert. Von zeitgenössischen deutschen Beobachtern wurde überwiegend anerkannt, dass angesichts der abgestuften Urteile, die individuelle Verantwortung und Schuld der Angeklagten differenziert berücksichtigten, der Prozess als fair bezeichnet werden konnte.

Titelseite einer Sonderausgabe der „Süddeutschen Zeitung” mit einem Bericht über die Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (1. Oktober 1946)

  • Dietmar Katz

Quelle

Quelle: „Das Urteil in Nürnberg“. Titelseite der Sonderausgabe mit einem Bericht über die Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Von: „Süddeutsche Zeitung“, 1. Oktober 1946. Foto: Dietmar Katz.
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