Kurzbeschreibung
Die rechten Parteien lehnten den Young-Plan strikt ab, da sie die
dort festgelegten Reparationszahlungen als zu hoch ansahen und die
Laufzeit des Plans als zu lang. Da die Weimarer Verfassung es der
Bevölkerung ermöglichte, durch Volksentscheide direkten Einfluss auf die
Legislative zu nehmen, beschlossen die Rechtsparteien, ein Volksbegehren
zur Ablehnung des Young-Plans zu erwirken und bildeten im Juli 1929 den
„Reichsausschuss für das Volksbegehren gegen den Young-Plan“. Sie
entwarfen als Gegenmaßnahme ein sogenanntes „Freiheitsgesetz“, das
sämtliche Bestimmungen des Versailler Vertrages ungültig machte und
darüber hinaus die Unterzeichner des Young-Plans des Landesverrats für
schuldig erklärte und auf dessen Annahme per Volksentscheid sie
hofften.
Dieses Bild vom September 1929 wurde während einer
Propagandaveranstaltung für den Volksentscheid im Berliner Sportpalast
aufgenommen. Es zeigt das Präsidium des „Reichsausschusses“ (v.l.n.r.):
Alfred Hugenberg (1865-1951), Vorsitzender der DNVP und Besitzer eines
einflussreichen Medienkonzerns, Franz von Stephani (1876-1939)
Freikorps-Führer und Landesführer des „Stahlhelm“ in Berlin und Franz
Seldte (1882-1947) Mitbegründer des Stahlhelm und einer der wichtigsten
Führer der Organisation. Nicht auf diesem Bild zu sehen ist ein weiteres
Mitglied des „Reichsausschusses“, Adolf Hitler. Der Volksentscheid wurde
schließlich am 22. Dezember 1929 abgehalten. Weniger als 14% der
Wahlberechtigten stimmten für den Gesetzesentwurf gegen den Young-Plan,
womit der Versuch der politischen Rechten, in die Außenpolitik der
Republik einzugreifen, gescheitert war. Für die NSDAP bedeutete die
Organisation des Volksentscheids jedoch einen politischen Erfolg, da es
ihr gelungen war, durch die Zusammenarbeit mit der DNVP und anderen
nationalistischen Organisationen an Profil und Popularität zu gewinnen,
was sich bei der nächsten Reichstagswahl 1930 in einem erheblichen
Stimmenzuwachs niederschlagen sollte.