Nachdem am 1. Juli 1993 das eingeschränkte Asylrecht in Kraft
getreten war, stieg die Zahl abgelehnter Asylbewerber 1993 um mehr als
das Dreifache des Vorjahres an. Nach der neuen Regelung waren
Asylbewerber, in deren Heimatländern keine sichtbare Verfolgung
festzustellen war oder die über EU-Mitgliedstaaten oder sog. sichere
Drittländer eingereist waren, vom Recht auf Asyl ausgeschlossen. Dieses
Foto zeigt eine Gruppe abgelehnter Asylbewerber aus Rumänien, Bulgarien
und der Ukraine am Frankfurter Flughafen, die abgeschoben wurden. Zuvor
hatten sie sich in der Justizvollzugsanstalt Hannover in Abschiebehaft
befunden.