Kurzbeschreibung

Nachdem am 1. Juli 1993 das eingeschränkte Asylrecht in Kraft getreten war, stieg die Zahl abgelehnter Asylbewerber 1993 um mehr als das Dreifache des Vorjahres an. Nach der neuen Regelung waren Asylbewerber, in deren Heimatländern keine sichtbare Verfolgung festzustellen war oder die über EU-Mitgliedstaaten oder sog. sichere Drittländer eingereist waren, vom Recht auf Asyl ausgeschlossen. Dieses Foto zeigt eine Gruppe abgelehnter Asylbewerber aus Rumänien, Bulgarien und der Ukraine am Frankfurter Flughafen, die abgeschoben wurden. Zuvor hatten sie sich in der Justizvollzugsanstalt Hannover in Abschiebehaft befunden.

Abschiebung von Asylbewerbern (16. Juli 1993)

Quelle

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