Seit 1970 wurde jedem in die BRD einreisenden DDR-Bürger eine
finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt, ein sogenanntes
„Begrüßungsgeld“, gewährt. Da DDR-Bürger, die eine Ausreisegenehmigung
erhalten hatten, lediglich 70 DDR-Mark mit sich führen durften, sollte
das „Begrüßungsgeld“ die Einreise in den Westen erleichtern. Das Geld
konnte gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei Stadt-
und Gemeindeverwaltungen ausgezahlt werden. Als sich am Wochenende nach
der Maueröffnung mehrere Millionen DDR-Bürger auf den Weg nach
Westdeutschland machten, um Verwandte zu besuchen, Lebensbedingungen,
Städte und Landschaften zu besichtigen, kam es zu erheblichen Problemen
bei der Auszahlung des Geldes. Der Bürgermeister von Berlin, Walter
Momper, hatte noch in der Nacht zum 10. November die Auszahlung des
Begrüßungsgeldes durch Banken und Sparkassen angeordnet, um den Prozess
zu erleichtern. In Berlin standen Tausende DDR-Bürger vor einigen
Auszahlungsstellen Schlange, wovon dieses Bild einen Eindruck
vermittelt.
„Begrüßungsgeld”: Warteschlangen von DDR-Bürgern vor einer Bankfiliale in Berlin (10. November 1989)