Kurzbeschreibung

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschloss das Bundeskabinett auf der Grundlage von Art. 51 der UN-Charta (Recht auf Selbstverteidigung) und Art. 5 des Nordatlantik-/NATO-Vertrages (Bündnisfall) die Entsendung von bis zu 3.900 deutschen Soldaten nach Afghanistan, um an der NATO-Operation „Enduring Freedom“ mitzuwirken. Allerdings war hierfür die Zustimmung des Bundestags erforderlich. Im Vorfeld der Abstimmung hatten acht Abgeordnete der traditionell pazifistischen Partei Bündnis 90/Die Grünen ihre Ablehnung eines Bundeswehrbeitrags in Afghanistan signalisiert, und setzten damit die Regierungsmehrheit der rot-grünen Koalition aufs Spiel. Als letztes Mittel der Disziplinierung verknüpfte Bundeskanzler Schröder daher die Sachfrage der Bundeswehrentsendung mit der Vertrauensfrage nach Art. 68 des Grundgesetzes. Letztlich kam bei der Abstimmung am 16. November 2001 doch eine Mehrheit im Bundestag zustande, da die acht Abweichler einen politischen Kompromiss schlossen: Während Hans-Christian Ströbele (Bildmitte, mit rotem Schal) und drei weitere Grüne gegen den Militäreinsatz (und damit gegen den Kanzler) stimmten, votierten Steffi Lemke (hier im Gespräch mit Ströbele zu sehen) und drei weitere Abgeordnete für den Kanzler (und damit für den Einsatz). 

Bundestagsdebatte um Bundeswehreinsatz in Afghanistan (16. November 2001)

  • Julia Fassbender

Quelle

Quelle: Bildarchiv, B 145 Bild-00046206 REGIERUNGonline/Fassbender