Kurzbeschreibung

Ökologische Altlasten standen einer Privatisierung oft im Weg, da die finanziellen Folgekosten für Investoren nicht abzuschätzen waren. Insbesondere betroffen waren die Chemieindustrie und der Bergbau in der ehemaligen DDR. Deshalb wurde die Möglichkeit geschaffen, Investoren von Altlastenverpflichtungen freizustellen. Durch ein „Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten“ vom 1. Dezember 1992 ordneten Bund und Länder die Kosten der Freistellungen (bzw. der nötigen Sanierungen) neu. Da während der Umstrukturierung etwa 100.000 Beschäftigte im Bergbau ihre Arbeit verloren, wurde versucht, bei der Sanierung und Rekultivierung der Bergbauflächen bis zu 16.000 „freigesetzte“ Arbeitnehmer heranzuziehen. Das hier abgebildete Schild verweist auf eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) zur Behebung von Natur- und Umweltschäden, die beim Braunkohle-Tagebau Klettwitz (Brandenburg) angerichtet wurden. Im „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost“ waren allein für den ABM-Bereich insgesamt 5,5 Milliarden DM vorgesehen.

„Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost!”: ABM-Maßnahme zur Beseitigung von Umweltschäden (2. April 1992)

  • Arne Schambeck

Quelle

Quelle: © REGIERUNGonline/Schambeck

„Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost!”: ABM-Maßnahme zur Beseitigung von Umweltschäden (2. April 1992), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/ein-neues-deutschland-1990-2023/ghdi:image-3141> [10.05.2024].