Quelle
Quelle: Sonnenkollektoren auf einem Kuhstall, Nordrhein-Westfalen, Neunkirchen-Seelscheid. IMAGO / blickwinkel
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat ursprünglich im Jahr 2000
unter der rot-grünen Regierungskoalition von Bundeskanzler Gerhard
Schröder in Kraft. Das Gesetzespaket bestand aus einer Reihe von
Gesetzen, welche die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch
garantierte Einspeisevergütungen förderten. Es förderte die Innovation
und führte zu einem raschen Ausbau der installierten Kapazität an
erneuerbaren Energien, insbesondere der Wind- und Solarenergie. Dieses
Foto zeigt Solarpaneele auf dem Dach eines Kuhstalls in
Nordrhein-Westfalen. Viele Landwirte nutzen heute Scheunen- und
Stalldächer sowie Ackerflächen, um durch die Erzeugung von Solarenergie,
die dann ins Stromnetz eingespeist wird, eine zusätzliche Einnahmequelle
zu schaffen.
Ab 2009, noch unter der großen Koalition von Angela
Merkel und der SPD, wurde das ursprüngliche Gesetz durch Änderungen
modifiziert, unter anderem durch den Übergang von garantierten Tarifen
zu einem marktbasierten Auktionssystem. Grüne Politiker und andere
Umweltschützer/innen kritisierten, dass diese Änderungen die
Energiewende in Deutschland verlangsamten und die ursprüngliche Absicht
des Gesetzes untergruben. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis
2045 treibhausgasneutral zu werden und bis 2035 seinen gesamten
Strombedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken.
Quelle: Sonnenkollektoren auf einem Kuhstall, Nordrhein-Westfalen, Neunkirchen-Seelscheid. IMAGO / blickwinkel
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