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Quelle: picture-alliance / dpa (c) dpa – Bildarchiv
Um die Finanzierung der Hochschulen und dadurch auch ihre Ausstattung zu verbessern, beschlossen seit Mitte der neunziger Jahre einzelne CDU/CSU-regierte Bundesländer im Westen Deutschlands die Einführung von Studiengebühren. Dabei wird es den einzelnen Länderregierungen bzw. der jeweiligen Universität überlassen, ob und in welcher Höhe Studiengebühren erhoben werden. Allerdings darf die Höchstgrenze von 500 Euro pro Semester nicht überschritten werden. Die SPD-regierten Bundesländer lehnten die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab, einige führten allerdings Gebühren für Langzeitstudenten ein. Besonders an Hochschulen mit hohen Studentenzahlen kam es zu laustarken Protesten gegen die „verwirtschaftlichte Bildung“ und die „Kommodifizierung“ der universitären Ausbildung. Foto: Mit einem Plakat mit der Aufschrift „Lass mich dein Humankapital sein“ protestierten Studenten der Universität Leipzig im Januar 2004 auf dem Augustusplatz.
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