Kurzbeschreibung

Bemerkenswerterweise war der konservative Volkskundler Wilhelm Heinrich Riehl (1823–1897) skeptisch gegenüber jeder künstlichen Trennung der Geschlechterrollen, nach der die Männer öffentlich tätig sein und die Frauen zu Hause die Kinder erziehen sollten. Die Beobachtungen seiner Deutschlandreisen führten ihn zu der in seinem Werk Die Familie (1852) vertretenen Auffassung, dass das Ideal der getrennten Tätigkeitsbereiche vielleicht auf die Oberschichten, keineswegs aber auf die Unterschichten und die Landbevölkerung zutraf.

Ein konservativer Volkskundler über soziale Klassen und Geschlechterrollen (1852)

  • Wilhelm Heinrich Riehl

Quelle

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Aber auch der geschäftliche Beruf des Weibes aus dem Volke fällt mit dem des Mannes noch völlig zusammen. Je mehr dagegen die Berufskreise Reichthum und Bildung voraussetzen, um so weniger ist dem Weibe eine Mitarbeit an dem Berufe des Mannes vergönnt.

Bei dem bäuerlichen Taglöhner und dem armen Kühbauern schafft die Frau ganz das Gleiche wie der Mann. Auch die geistige Bildungsstufe Beider wird völlig gleichartig seyn. Beide arbeiten im Acker, lenken Pflug und Wagen gemeinsam, säen, ernten und verkaufen gemeinsam oder in zufälliger Abwechslung. Das Walten im Hause ist nur eine gelegentliche Zugabe für die Frau. Ja, männlicher und weiblicher Beruf findet sich auch hier oft ebenso ausgetauscht, wie die Bezeichnung von Kappe und Haube. So bewacht der Hirt vielleicht, Strümpfe strickend, die Heerde, während seine Frau hinter dem Pfluge geht. Es ist selbst oft, als wäre der alttestamentliche Fluch, daß das Weib mit Schmerzen gebären solle, von solchen Weibern genommen; denn sie gebären wohl gar „hinter den Hecken“, packen den neugeborenen Wurm auf, tragen ihn eine Stunde Wegs weit nach Hause und stehen nach drei Tagen wieder an ihrer gewohnten Arbeit. Gerade Schwangerschaft und Kindbett ist es ja, was in andern Kreisen den Frauen unmöglich macht einen äußern geschäftlichen Beruf stätig durchzuführen wie der Mann, der immer seines Körpers Herr ist.

Bei einer reichen, blühenden, an großen Verkehrsstraßen gelegenen bäuerlichen Bevölkerung tauscht die Frau schon durchaus nicht mehr so consequent ihre Arbeit mit der des Mannes. Da würde es die Frau in der Regel schon für sehr unschicklich halten, das Gespann zu lenken oder auch nur einen Kahn zu steuern; sie würde ausgelacht werden, wenn sie hinterm Pfluge ginge, und der Mann wenn er Strümpfe strickte. Die Hauptthätigkeit der Frau ist in den entwickelteren Schichten des Bauernthumes schon selbständiger auf das Haus beschränkt; auch die Unterscheidung männlicher und weiblicher Tracht und Sitte ist bei blühenden Bauerschaften in der Regel weit höher entfaltet als bei armseligen, zurückgebliebenen. Aber wenigstens ein Theil des landwirthschaftlichen Geschäftes wird doch überall auf dem Lande unterschiedlos von Mann und Weib geübt werden.

Aehnlich geht es beim handarbeitenden Proletarier. Taglöhner und Taglöhnerinnen üben meist ganz den gleichen Beruf. Bei den Fabrikarbeiten stehen Männer und Frauen, Kinder und Greise oft durchweg in der nämlichen Thätigkeit.

Nur bei Straßenräubern von Fach und gemeinen Dieben hilft auch die Frau mit im Geschäft; bei vornehmen Gaunern übt der Mann in der Regel seinen Beruf ganz allein.

Hier sey nun ferner daran erinnert, daß die Theilung des Berufs nicht bloß nach dem Geschlecht sondern selbst nach den Altersstufen immer verwischter wird, je tiefer wir zu besitz- und bildungslosen Volksschichten hinabsteigen. Bei dem armen Kleinbauern muß schon der Schulbube dem Vater die halbe Berufsarbeit abnehmen. Die Beschäftigung der Frau, der heranwachsenden Kinder und des Hausgesindes fällt in eins zusammen. In den Städten haben die Kinder, bis sie zu Jünglingen und Jungfrauen herangereift sind, ihre eigenthümliche Kindertracht. Auf den Dörfern steckt der fünfjährige Bube schon in den verkleinerten Wasserstiefeln und dem Miniaturrocke des Vaters, und ruft uns in dieser drolligen Zwergenmaske die alte naturgeschichtliche Wahrheit in‘s Gedächtniß, daß nur die höchsten Formen des organischen Lebens auch die reichsten und bestimmtesten Gliederungen in sich schließen. Der unterschiedlose Beruf der Geschlechter ist ein trauriges Erbtheil armer und verkommener Leute, und das gliederungslose, abstracte Staatsbürgerthum wollen wir den Würmern und Mollusken nicht streitig machen.

Die Absonderung der beiden Geschlechter im geschäftlichen Beruf, wie sie beim entwickelteren Bauernthum bereits begonnen, setzt sich bei den Bürgern stufenweise fort. Dem Schuster, dem Schneider, dem Schenkwirth, überhaupt dem eigentlichen Kleingewerb ist die Frau noch ein ganzer Gesell im Geschäft. Bei den größeren Gewerben aber und vollends bei den geistigen Berufen hört diese weibliche Mitarbeit ganz auf. Des Ministers Frau kann nicht mehr im Kabinet aushelfen, wie des Krämers Frau im Laden. Je höher der Berufskreis: um so gesonderter ist die Thätigkeit von Mann und Frau.

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Quelle: Wilhelm Heinrich Riehl, Die Familie. 2 Auflage. Stuttgart und Augsburg: J.G. Cotta, 1852, S. 29–31.