Kurzbeschreibung

Als Antwort auf die drastische Ölpreiserhöhung durch die OPEC-Staaten erließ die Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp für Gastarbeiter, um Arbeitslosigkeit unter den ausländischen Arbeitern, die für das Sozialversicherungssystem teuer zu werden drohte, zu verhindern.

Der Anwerbestopp nach der Ölkrise (13. Juni 1974)

  • Kurt Steves

Quelle

Anwerbestopp bleibt bestehen
Maßnahmen gegen illegale Ausländerbeschäftigung verschärft

Die Bundesregierung hält es angesichts der Lage am Arbeitsmarkt nicht für vertretbar, den Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer wieder aufzuheben, heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage. Der Anwerbestopp soll dazu beitragen, Arbeitsplätze sicherer zu machen.

Ohne diesen Stopp hätte sich der Arbeitsmarkt nach Ansicht des Ministeriums noch ungünstiger entwickelt. Es wäre zusätzlich das besondere Problem einer größeren Arbeitslosigkeit von Ausländern in der Bundesrepublik entstanden. Der Anwerbestopp soll auch dazu beitragen, die Beschäftigung von Ausländern in einem sozial vertretbaren Rahmen zu konsolidieren. Diese Bemühungen dürften nicht durch eine unkontrollierte Zunahme der Beschäftigung von Ausländern gefährdet werden.

Die Regierung räumt ein, daß einzelne Betriebe und Wirtschaftsbereiche infolge des Anwerbestopps mit Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Zunächst müsse aber versucht werden, die freien Arbeitsplätze mit inländischen Arbeitslosen zu besetzen. Andererseits wurde aber auch klargestellt, daß kein legal beschäftigter ausländischer Arbeitnehmer gezwungen werden dürfe, in sein Heimatland zurückzukehren.

Die Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung von Ausländern wurden verschärft. Wer ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis vermittelt und beschäftigt, muß statt bisher mit einem Jahr mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe beziehungsweise statt mit 10 000 DM mit 50 000 DM Bußgeld rechnen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird „im Regelfall“ nach einem Jahr zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert. Nach fünf Jahren soll sie unbefristet erteilt werden. Nach einem Aufenthalt von acht Jahren soll dieser Personenkreis „im Regelfall“ einen „besonders gefestigten, aufenthaltsrechtlichen Status“ erhalten. Mit dieser Frage werden sich die Innenminister der Länder auf ihrer nächsten Konferenz befassen.

Quelle: Kurt Steves, „Anwerbestopp bleibt bestehen“, Die Welt, 13. Juni 1974.