Kurzbeschreibung

Der Zeitungsartikel geht auf die praktischen Einzelheiten des deutsch-italienischen Abkommens zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt ein. Die Garantie gleichen Lohns und gleicher Arbeitsbedingungen für die Italiener soll Verschlechterungen für deutsche Arbeitnehmer ausschließen.

„Italienische Arbeiter nach Deutschland,“ Der Tagesspiegel (21. Dezember 1955)

Quelle

Italienische Arbeiter nach Deutschland

In einem Jahre 80 000 bis 100 000 – Abkommen in Rom unterzeichnet

Rom (UP). Bundesarbeitsminister Storch und der italienische Außenminister Martino haben am Dienstag ein Abkommen unterzeichnet, das die Beschäftigung von jährlich 80 000 bis 100 000 italienischen Arbeitern in der Bundesrepublik vorsieht. Die Arbeiter werden für einen Zeitraum bis zu neun Monaten angestellt. Sie erhalten außer den deutschen Sozialleistungen auch den in Italien üblichen „Familienbonus”.

Das Abkommen regelt Einzelheiten der Arbeitsvermittlung und der allgemeinen Arbeitsbedingungen der Italiener. Die Arbeiter werden aus folgenden Fachgebieten ausgewählt und in der Bundesrepublik eingesetzt werden: Landwirtschaft, Baugewerbe und Technik. Arbeiter, die in der neunmonatigen Vertragszeit Deutsch lernen, können anschließend auch im Bergbau untergebracht werden. Dafür ist es aber nötig, das sie deutsch in Wort und Schrift beherrschen, damit sie die Anordnungen und die Sicherheitsvorkehrungen beachten können. Das deutsch-italienische Abkommen hat eine Laufzeit von einem Jahr und soll dann von Jahr zu Jahr erneuert werden. Die ersten italienischen Arbeiter sollen im Frühjahr in die Bundesrepublik kommen.

Am Dienstagabend wies Bundesarbeitsminister Storch vor Journalisten darauf hin, Deutschland werde nur im Bedarfsfall Arbeitskräfte von Italien anfordern. Befürchtungen, daß die Italiener die Löhne drücken würden, bezeichnete er als abwegig.

Bonn (dpa). Ein Rückgriff auf ausländische Arbeitskräfte werde im nächsten Jahr nicht mehr zu vermeiden sein, aber auch künftig stehe die Aufgabe, jede geeignete deutsche Arbeitskraft in Arbeit zu vermitteln, an erster Stelle. Das erklärte Staatssekretär Sauerborn vom Bundesarbeitsministerium am Dienstag zu dem deutsch-italienischen Abkommen.

Quelle: „Italienische Arbeiter nach Deutschland,“ Der Tagesspiegel, 21. Dezember 1955, S. 2.