Quelle
[…]
Von Teutschen Schulen.
Damit dann auch die Jugend in und bey Unsern Teutschen Schulen, mit der Forcht Gottes, rechter Lehr und guter Zucht, wohl unterricht und erzogen, und hierunter Gleichheit seye, so wöllen Wir, daß in solchen folgende Ordnung gehalten werde.
Von Unterschied der Schulkinder
Und demnach in etlichen Teutschen Schulen, nicht allein die Knaben, sonder auch Töchterlein zur Schul geschickt, wöllen Wir, daß in solchen Schulen, die Kinder abgesöndert, die Knaben allein, und die Töchterlein auch besonder gesetzt und gelehrt werden.
Und der Schulmeister keins Wegs gestatte, untereinander zu lauffen, oder miteinander unordentliche Gemeinsame zu haben, und zusammen zu schliessen.
Von der Lehr.
Sodann der Schulmeister die Schul-Kinder mit Nutz lehren will, so soll er die in drey Häufflein theilen. Das ein, darinn diejenigen gesetzt, so erst anfahen zu buchstaben.
Das ander, die, so anfahen die Syllaben zusammen schlagen.
Das dritt, welche anfahen lesen und schreiben.
Deßgleichen unter jedem Häufflein, sondere Rotten machen, also daß diejenigen, so einander in jedem Häufflein zum gleichesten, zusammen gesetzt, damit werden die Kinder zum Fleiß angereitzt, und den Schulmeistern die Arbeit geringert.
Die Schulmeister sollen auch die Kinder nicht übereilen, oder mit ihnen fortfahren, sie haben dann dasjenig, so ihnen der Ordnung nach fürgeben, wohl und eigentlich gelernt.
Auch mit Fleiß darauff sehen, daß sie Anfangs die Buchstaben recht lernen kennen, derhalben dann die Ordnung des Alphabets zuweilen brechen, und mit Verhebung der andern, unterschiedlich etlicher Buchstaben halb, wie die heissen, das Kind fragen.
Deßgleichen die, so Buchstaben gleicher Gestalt mit Befragung der Buchstaben Namen, und daß sie ihme dieselben im Alphabet zeigen, üben.
Und daran seyn, daß sie in allweg die Buchstaben recht nennen, die Syllaben deutlich aussprechen, und im lesen die Wörter, syllabatim, unterschiedlich und verständlich pronuncieren, auch die letsten Syllaben im Mund nicht verschlagen.
So dann das Kind ziemlich wohl lesen kan, alsdann dasselb mit schreiben unterrichten, und die Vorschrifften in ein sonder Büchlein, so das Kind dazu haben soll, ihme verzeichnen, und sich befleissen, gute teutsche Buchstaben zu machen.
Und darob halten, daß die Kinder zu ihren Schrifften auch sondere Büchlein haben, und dieselben ihnen mit Fleiß examinieren, was für Mängel an der Form der Buchstaben, Zusammensetzung, und Anhenckung derselben, und dergleichen, ihnen tugendlich untersagen, und freundlich desselben berichten, und wie es sich darinn bessern soll, anzeigen, und in solchem unterweilen die Hand führen.
Und dieweil die Kinder vor allen Dingen, zu der Forcht Gottes gezogen werden sollen, so wöllen Wir hiemit auch, daß die Schulmeister keinem Kind gestatten, einige ärgerliche, schandliche, sectische Bücher, oder sonsten unnütze Fabel-Schrifften, in ihrem lernen zu gebrauchen, sonder daran seyn, wo sie getruckte Bücher gebrauchen würden, damit sie in Christlichen Büchlein, als der Tafel darinn der Catechismus, Psalmen-Büchlein, des Sprüchbüchlein Salomonis, Jesus Syrachs, neuen Testaments, und dergleichen, lernen.
Besonder aber ist Unser Meynung, daß der Catechismus, wie derselb in Unser Kirchen-Ordnung begriffen, auff daß also ein gleiche Form gehalten, den Kindern eingebildet, und sie dahin gewöhnt werden, damit sie denselben außwendig lernen, üben, und recht verstehen und begreiffen thuen, zu solchem sollen die Schulmeister in der Wochen einen gewissen Tag und Stund desselben Tags fürnemmen, und den Catechismum also mit ihnen üben und exercieren, auch einfältiglich desselben unterrichten, und ihnen verständlich explicieren.
Auch die Kinder in der Schul, je par und par, Knaben gegen Knaben, Mägdlein gegen Mägdlein, gegeneinander anstellen, die Fragen und Antworten des Catechismi unter ihnen ergehn, und recitieren lassen, damit sie gewöhnt werden, denselben in der Kirchen, zu Zeit des Catechismi auch offentlich vor der Gemein auffzusagen.
Deßgleichen die Knaben zu gewissen Tagen und Stunden in der Wochen, zum Kirchen-Gesang gewöhnen, desselben unterrichten, und mit ihnen üben.
Quelle: Hochfürstlich würtembergische grosse Kirchenordnung. Stuttgart, 1743, o. S. Online verfügbar unter: https://books.google.com/books?id=619FAAAAcAAJ&newbks=0&pg=PP7#v=onepage&q&f=false