Kurzbeschreibung
Im Anschluss an den verheerenden und zerrüttenden Dreißigjährigen
Krieg (1618-48) berief der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Ferdinand III. (reg. 1637-57) 1653 den Reichstag zu Regensburg ein.
Seine ursprüngliche Absicht dabei war die Regelung von Verpflichtungen
des Reiches, die im Westfälischen Frieden von 1648 nicht festgelegt
worden waren. Der Reichstag bestätigte das Recht der Landesfürsten,
Mittel von ihren Untertanen zu erheben, um Festungen und Garnisonen zu
unterhalten, was es ihnen erlaubte, unabhängig von den Reichsständen
stehende Heere aufzustellen. Der Reichstag lehnte einen von Ferdinand
unterbreiteten Vorschlag ab, der von allen Ständen die Zahlung von
Reichssteuern für gemeinsame Ziele verlangt hätte, wenn die Mehrheit des
Reichstags solche Steuern bewilligte. Hierbei war der Widerstand des
Kurfürsten von Brandenburg Friedrich Wilhelm (reg. 1640-88) ein
wichtiger Faktor.
Der Reichstag zu Regensburg wurde Mitte 1654 verabschiedet. Insgesamt
war es nicht gelungen, die Zersplitterung und relative Machtlosigkeit
des Reiches umzukehren. Der Reichstag gewann erst 1663 neue Wirksamkeit
als politisches Instrument des Reichs, als er unter Ferdinands Sohn und
Nachfolger, Kaiser Leopold I. (reg. 1658-1705) in den „Immerwährenden
Reichstag“ ungewandelt wurde. Der „Immerwährende Reichstag“ trat bis zur
Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 regelmäßig in Regensburg
zusammen.
Dieser Kupferstich, eines von zwei Motiven aus einem zeitgenössischen
Flugblatt, zeigt die Reichsstände vor dem Kaiser im Regensburger
Rathaus. Ab 1663 war dieser gotische Bau zum festen Versammlungsort für
den „Immerwährenden Reichstag“ geworden. Der Bildtext über dem Stich
lautet, „Eigentlicher Abriß der Reichstages Solennitet, so den 13.=23.
Junij Anno 1653 in Regensburg auf dem gewöhnlichen großen Rhathauß=Saal,
beij eröfnung der Kajserlichen Proposition angestellet und gehalten
worden.“