Kurzbeschreibung

Die Jugendkultur in NS-Deutschland war ein wichtiger Bestandteil der offiziellen Propaganda. Jugendliche wurden ermutigt, den beiden offiziellen NSDAP-geführten Jugendorganisationen beizutreten, der Hitlerjugend für Jungen und dem Bund Deutscher Mädel für Mädchen. Bis 1935 wurden alle anderen Jugendorganisationen verboten, so dass nur noch die beiden Zweige der Hitlerjugend übrigblieben. Nach 1936 wurde der Beitritt zu diesen Gruppen schließlich verpflichtend, doch anfangs wurde mit der Zugehörigkeit zu einer großen Gemeinschaft, der Pflicht gegenüber dem Vaterland und der Möglichkeit, Abenteuer zu erleben, um Mitglieder geworben. Die Mitgliedschaft war auf diejenigen beschränkt, die ihre „rassische Reinheit“ nachweisen konnten, und beide Jugendorganisationen hatten Altersbeschränkungen (der BDM war für Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren gedacht; Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren konnten stattdessen in den Jungmädelbund (JM) eintreten). Die HJ hatte eine ähnliche Alterseinteilung, nach der Jungen unter 14 Jahren dem Deutschen Jungvolk in der Hitlerjugend angehörten. Im BDM wurden Mädchen auf die Ehe und das häusliche Leben vorbereitet, während sich die Jungen in der HJ auf Sport und andere Aktivitäten konzentrierten, die sie auf einen bevorstehenden Krieg vorbereiten sollten. Auf diesem Rekrutierungsplakat für den BDM aus dem Jahr 1937 heißt es: „Auch du gehörst dem Führer“, daneben ist ein junges „arisches“ Mädchen abgebildet, das alle Mitglieder der „Rassengemeinschaft“ daran erinnert, dem Führer gegenüber Loyalität und Gehorsam zu zeigen. Ähnliche Plakate richteten sich an Jungen.

Bund Deutscher Mädel Mitgliederwerbeplakat (1937)

Quelle

Quelle: Plakat, 1937. Unbekannter Künstler. Herausgeber: Reichsjugendführung. Bundesarchiv, Plak 003-011-009.