Kurzbeschreibung

Das NS-Regime verfolgte totale gesellschaftliche und rassenbiologische Einheitlichkeit. Staatliche Diskriminierung von rassisch, sozial, politisch und medizinisch „Minderwertigen“ wurde als lebensnotwendige Schutzmaßnahme für das deutsche Volk dargestellt, wie die folgende Propagandapublikation veranschaulicht. Die rechte Seite unten zeigt die gefährlichen „Schädlinge“ vor: Insassen von „Irrenanstalten“; die linke Seite zeigt die Lösung: ein Konzentrationslager.

„Der nationalsozialistische Staat schützt das deutsche Volk vor Schädlingen durch seine Strafgesetzgebung und durch seine Rassengesetzgebung vor der Fortpflanzung der Minderwertigen” (NS-Publikation, 1937)

Quelle

Quelle: „Konzentrationslager“ und „Insassen von Irrenanstalten“ – Abbildungen aus einer NS-Publikation. Originaltext: „Der nationalsozialistische Staat schützt das deutsche Volk vor Schädlingen durch seine Strafgesetzgebung und durch seine Rassengesetzgebung vor der Fortpflanzung der Minderwertigen“. Fotograf/in unbekannt.
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„Der nationalsozialistische Staat schützt das deutsche Volk vor Schädlingen durch seine Strafgesetzgebung und durch seine Rassengesetzgebung vor der Fortpflanzung der Minderwertigen” (NS-Publikation, 1937), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/deutschland-nationalsozialismus-1933-1945/ghdi:image-1947> [10.05.2024].