Kurzbeschreibung
Rudolf Heß erklärte, dass es sich beim Nationalsozialismus um „angewandte Rassenkunde“ handelte. Im Dritten Reich sollte die vermeintliche Qualität des Rassen- und Erbguts des Einzelnen seine Stellung in Staat und Gesellschaft bestimmen. Zur Identifikation von angeblich hoch- oder minderwertigen Erbträgern innerhalb der allgemeinen Bevölkerung stützte sich das NS-Regime auf eine Reihe von pseudowissenschaftlichen Disziplinen, wie zum Beispiel der Phrenologie, Kraniometrie und Physiognomik. Anhänger dieser Lehren hatten schon seit dem 19. Jahrhundert versucht, durch Vermessungen und Klassifizierung verschiedener Körpermerkmale Rückschlüsse auf die Rassen- und Erbgutsanlagen der Menschen zu ziehen. Das NS-Regime erhob Rassenhygiene zur Grundlage der staatlichen Bevölkerungspolitik und unterstützte eine Vielzahl von Forschungsprojekten und Institutionen zur Erstellung von wissenschaftlich einwandfreien Rassennachweisen.