Kurzbeschreibung
Lange bevor sich Himmler als radikalster Vertreter der Staatseugenik
an die Spitze der NS-Rassen- und Bevölkerungspolitik setzte, verfolgte
er das Ziel, die SS als rassisch-biologische Elite „hochzuzüchten.“
Dabei kam es Himmler nicht nur auf die Anwerbung „blutreiner“ Mitglieder
an, sondern auch auf die totale Kontrolle über deren Familienbildung und
Fortpflanzung. Am 31. Dezember 1931 erließ er den sogenannten
„Verlobungs- und Heiratserlass,“ in dem er SS-Männer zum Schutz ihres
„Rassenpotentials" durch Heirat und Fortpflanzung mit
gleichwertigen Frauen aufrief. Das zur gleichen Zeit entstandene „Rasse-
und Siedlungshauptamt“ der SS (RuSHA) wurde nun auch mit
Rasseuntersuchungen von SS-Bräuten und Ehefrauen beauftragt und konnte
bei unzureichenden Ergebnissen die Heiratsgenehmigung verweigern.
SS-Männern, die mit „minderwertigen“ Frauen verheiratet waren, drohte
der Ausschluss aus der Organisation. Das Foto zeigt rechts neben der
Braut den Reichsführer SS Heinrich Himmler, links den Reichsbauernführer
SS-Obergruppenführer Richard Walther Darré, hinter ihm der Chef des
persönlichen Stabes Himmlers, SS-Brigadeführer Karl Wolff. Rechts neben
Darré steht der Stabsführer des Rasse- und Siedlungshauptamtes
SS-Oberführer Harms.