Kurzbeschreibung

Zur Steigerung der Geburtenrate führte das NS-Regime eine unablässige Propagandakampagne, die die Schönheit und Bedeutung der Familienbildung und des Kinderreichtums verherrlichte. Ein Ausdruck des betriebenen „Mutterkults“ war das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“ (kurz „Mutterkreuz“), das ab 1939 im Namen Hitlers von der NSDAP am Muttertag an Frauen mit zumindest vier Kindern verliehen wurde. Im Jahr 1939 qualifizierten sich bereits rund 3 Millionen Frauen für diesen Orden, welcher nur an „erbgesunde“, politisch zuverlässige und ehrbare „reichsdeutsche“ Mütter vergeben wurde. Der Grad des Kreuzes wurde von der Anzahl der Kinder bestimmt: Bronze (dritte Stufe) für vier oder fünf Kinder, Silber (zweite Stufe) für sechs oder sieben und Gold für acht Kinder oder mehr. Die Auszeichnung geschah auf Vorschlag entweder durch die Partei oder eine staatliche Stelle (z.B. den Bürgermeister). Eine Reihe von finanziellen Vergünstigungen und andere Privilegien waren außerdem an das Kreuz gebunden, wie zum Beispiel bevorzugte Bedienung beim Einkauf. (Der Erhalt eines Mutterkreuzes war jedoch keine Garantie permanenter Anerkennung. Zum Bespiel konnte die Auszeichnung zurückgezogen werden, falls eine Frau ihre Kinder vernachlässigte, ihren Mann betrog oder sich anderweitig als „unwürdig“ erwies.) Für weitere „Geburtshochleistungen“ gab es zusätzliche Ehren, so übernahm Hitler selbst z.B.die Patenschaft für das zehnte Kind einer Familie.

„Das Ehrenkreuz der deutschen Mutter“: Dreistufiges Ehrenzeichen für Mütter mit vier und mehr Kindern (1938)

Quelle

Quelle: „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“. Nach französischem Vorbild 1938 geschaffenes dreistufiges Ehrenzeichen (Bronze, Silber, Gold) für Mütter mit vier und mehr Kindern.
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