Kurzbeschreibung
Stärker als die katholischen Jugendorganisationen, begrüßten die
evangelischen Jugendverbände anfangs einhellig den nach der
Machtübernahme 1933 entstehenden neuen Staat. Sie selbst verstanden sich
als Teil der „nationalen Bewegung“, und Konflikte mit der HJ als
Instrument der NS-Jugenderziehung gab es zunächst hauptsächlich aus
organisatorischen Gründen, da die Jugendverbände der Auffassung waren,
sie sollten auch weiterhin selbst über ihre Struktur bestimmen können.
Das Verhalten der HJ gegenüber den evangelischen Jugendorganisationen
unterschied sich örtlich, es kam jedoch bereits 1933 zu vereinzelten
Ausschreitungen und Einschüchterungsversuchen. Es sollte nicht lange
dauern, bis klar wurde, dass das NS-Regime keine Konkurrenz zu seinen
Jugendorganisationen HJ und BDM dulden würde. Am 29. Juli 1933 erfolgte
ein Erlass von Reichsjugendführer Baldur von Schirach, in dem die
gleichzeitige Mitgliedschaft in einer konfessionellen Jugendorganisation
und der HJ bzw. dem BDM verboten wurde. Am 18. Dezember des gleichen
Jahres unterzeichnete Reichsbischof Ludwig Müller gegen den Willen der
meisten evangelischen Jugendverbände einen Vertrag über die
Eingliederung der Evangelischen Jugend in die HJ. Einige Verbände lösten
sich daraufhin auf, um ihren jungen Mitgliedern die automatische
Überführung in die HJ bzw. den BDM zu ersparen, so auch die hier
gezeigte Mädchengruppe in Berlin/Borsigwalde, die sich im April 1934
auflöste. Am 23. Juli 1935 verbot Heinrich Himmler schließlich
grundsätzlich jegliche konfessionelle Jugendarbeit.