Quelle
Protokoll zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches und der UdSSR über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“
Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der UdSSR haben das folgende Abkommen betreffend die Ausübung des Artikels 11 des Instrumentes der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands abgeschlossen:
1. Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 waren, für den Zweck der Besatzung in drei Zonen geteilt werden, von denen je eine jeder der drei Mächte zugeteilt werden wird, und in ein spezielles Berlin-Gebiet, das unter gemeinsamer Besetzung der drei Mächte sein wird.
2. Die Grenzen der drei Zonen und des Berlin-Gebietes und die Aufteilung der drei Zonen zwischen den USA, dem Vereinigten Königreich und der UdSSR werden wie folgt sein:
Ostzone: Das Territorium von Deutschland (einschließlich der Provinz Ostpreußen) östlich einer Linie, die von dem Punkt an der Lübecker Bucht, wo die Grenzen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg sich berühren, entlang der westlichen Grenze von Mecklenburg zur Grenze der Provinz Hannover, von dort entlang der östlichen Grenze von Hannover zu der Grenze von Braunschweig, von dort entlang der westlichen Grenze der preußischen Provinz Sachsen zur westlichen Grenze von Anhalt, von dort entlang der westlichen Grenze Anhalt, von dort entlang der westlichen Grenze der preußischen Provinz Sachsen und der westlichen Grenze von Thüringen, bis wo die letztere die bayerische Grenze trifft, von dort ostwärts entlang der nördlichen Grenze von Bayern bis an die Grenze der Tschechoslowakei von 1937 gezogen ist, wird von den bewaffneten Streitkräften der UdSSR besetzt werden, mit Ausnahme des Berlin-Gebietes, für das ein besonderes Besatzungssystem nachfolgend vorgesehen ist.
Nordwestzone: Das Gebiet von Deutschland, das westlich der oben definierten Linie liegt und das im Süden durch eine Linie begrenzt wird, die vom dem Punkt, wo die westliche Grenze von Thüringen die Grenze von Bayern berührt, von da westlich entlang der südlichen Grenze der preußischen Provinzen Hessen-Nassau und der Rheinprovinz bis dort, wo die letztere die Grenzen Frankreichs berührt, gezogen ist, wird von bewaffneten Streitkräften von...................besetzt [Punkte erscheinen im Original].
Südwestzone: Das gesamte verbleibende Gebiet von Westdeutschland, das südlich der in der Beschreibung der Nordwestzone definierten Linie gelegen ist, wird von bewaffneten Streitkräften von ....... besetzt [Punkte erscheinen im Original].
Die Grenzen der Länder und Provinzen innerhalb Deutschlands, auf die in den vorstehenden Beschreibungen der Zonen Bezug genommen wurde, sind solche, die nach dem Wirksamwerden des Dekrets vom 25. Juni 1941 existierten (veröffentlicht im Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 72, 3. Juli 1941).
Berlin-Gebiet: Das Berlin-Gebiet (unter welchem Begriff das Gebiet von „Groß-Berlin“ verstanden wird, wie es durch das Gesetz vom 27. April 1920 definiert wurde) wird gemeinsam von bewaffneten Streitkräften der USA, des Vereinigten Königreichs und der UdSSR besetzt werden, die von den betreffenden Oberkommandierenden zugeteilt werden. Zu diesem Zweck wird das Gebiet von „Groß-Berlin“ in die folgenden drei Teile geteilt:
Nordost-Teil vom „Groß-Berlin“ (Bezirke von Pankow, Prenzlauerberg, Mitte, Weißensee, Friedrichshain, Lichtenberg, Treptow, Köpenick) wird von den Streitkräften der UdSSR besetzt werden.
Nordwest-Teil vom „Groß-Berlin“ (Bezirke von Reinickendorf, Wedding, Tiergarten, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf) wird von den Streitkräften von ................... besetzt werden [Punkte erscheinen im Original].
Süd-Teil von „Groß-Berlin“ (Bezirke von Zehlendorf, Steglitz, Schöneberg, Kreuzberg, Tempelhof, Neukölln) wird von den Streitkräften von........................... besetzt werden [Punkte erscheinen im Original].
Die Grenzen der Bezirke innerhalb von „Groß-Berlin“, auf die in der vorstehenden Beschreibung Bezug genommen wurde, sind solche, die nach dem Wirksamwerden des Dekrets, das am 27. März 1938 veröffentlicht wurde, existieren (Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 14 vom 27. März 1938, Seite 215).
3. Die Besatzungstruppen in jeder der drei Zonen, in die Deutschland geteilt ist, werden unter einem Oberkommandierenden stehen, der von der Regierung des Landes bestimmt wird, dessen Truppen die betreffende Zone besetzen.
4. Jede der drei Mächte kann nach ihrem Belieben in die für Besatzungszwecke unter dem Kommando ihres Oberkommandierenden bestimmten Streitkräfte Hilfskontigente von den Truppen jeder beliebigen anderen alliierten Macht, die an militärischen Operationen gegen Deutschland teilgenommen hat, einschließen.
5. Eine Inter-Alliierte Regierungsbehörde (Komendatura), die aus drei Kommandanten, die von ihrem entsprechenden Oberkommandierenden bestellt werden, besteht, wird errichtet werden, um gemeinsam die Verwaltung des „Groß-Berlin“-Gebietes zu leiten.
6. Dieses Protokoll wurde in dreifacher Ausführung in englischer und russischer Sprache ausgefertigt. Beide Texte sind authentisch. Das Protokoll wird wirksam werden, sobald Deutschland das Instrument der bedingungslosen Kapitulation unterzeichnet.
Der vorstehende Text des Protokolls zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs und der UdSSR über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“ wurde vorbereitet und einstimmig angenommen von der Europäischen Beratungskommission bei einer Sitzung, die am 12. September 1944 stattfand, mit Ausnahme der Zuordnung der Nordwest- und der Südwestzonen der Besatzung in Deutschland und der Nordwest- und Süd-Teile von „Groß-Berlin“, die weitere Erörterung und gemeinsames Übereinkommen der Regierungen der USA, des Vereinigten Königreichs und der UdSSR verlangen.
Vertreter der Regierung der USA bei der Europäischen Beratungskommission:
John G. Winant
Vertreter der Regierung des UK bei der Europäischen Beratungskommission:
William Strang
Vertreter der Regierung der UdSSR bei der Europäischen Beratungskommission:
F. Gusew
LANCASTER HOUSE,
LONDON, S.W. 1.
12. September 1944.
Quelle: Protokoll zwischen den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“ (12. September 1944); abgedruckt in Theo Stammen, Hrsg., Einigkeit und Recht und Freiheit: westdeutsche Innenpolitik 1945–1955. München: Deutscher Taschenbuch, Verlag 1965, S. 22–24.