Kurzbeschreibung
Am 11. Oktober 1949 wurde Wilhelm Pieck (hier vor einem Bild Stalins
zu sehen) von der Provisorischen Volkskammer und der Provisorischen
Länderkammer zum ersten Präsidenten der DDR gewählt. Laut der am 7.
Oktober 1949 in Kraft getretenen DDR-Verfassung waren die Aufgaben des
Präsidenten der Republik die Verkündung der Gesetze, die Verpflichtung
die Regierungsmitglieder bei ihrem Amtsantritt, die völkerrechtliche
Vertretung der DDR, der Abschluss und die Unterzeichnung von Verträgen
mit auswärtigen Mächten, die Beglaubigung und der Empfang von
Botschaftern und Gesandten sowie die Ausübung des Begnadigungsrechtes.
Nach Wilhelm Piecks Tod am 7. September 1960 wurde das Präsidentenamt
abgeschafft und als Ersatz durch die Volkskammer per Gesetz vom 12.
September 1960 der Staatsrat als kollektives Organ geschaffen. Der
Staatsrat übernahm Funktionen und Aufgaben des Präsidentenamtes, wobei
der Vorsitzende eine führende Stellung innehatte. Erster
Staatsratsvorsitzender wurde Walter Ulbricht, seine Stellvertreter die
Vorsitzenden der Blockparteien.