Kurzbeschreibung
Am 13. Oktober 1957 führte die DDR eine Währungsreform durch, bei der
die Bürger alte Scheine im Verhältnis 1:1 gegen neue Scheine umtauschen
mussten. Geld, das bei Banken eingezahlt wurde, war davon nicht
betroffen. Offiziell sollte damit das nach West-Berlin und
Westdeutschland geflossene DDR-Geld entwertet werden. Während die
Währungsreform für einen Teil der Bürger kaum Auswirkungen hatte, betraf
sie diejenigen DDR-Bürger - einzelne Landwirte, Privatunternehmer und
Selbstständige -, die über große Bargeldbeträge verfügten und jetzt
nachweisen mussten, dass sie diese legal erworben hatten. Dies hatte zur
Folge, dass eine beträchtliche Menge an Bargeld nicht zum Umtausch
eingereicht wurde, entweder weil es sich im Westen befand oder weil die
Besitzer sich einer Kontrolle entziehen wollten. Während die Bürgerinnen
und Bürger der DDR die Währungsreform mit gemischten Gefühlen aufnahmen,
erfasste dieser Nachrichtenbeitrag nur die positiven Reaktionen von
Ostberlinern auf die Währungsreform.