Kurzbeschreibung
In Rom unterzeichnen am 25. März 1957 die Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland, der Benelux-Staaten, Frankreichs und Italiens Verträge über die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atombehörde (EURATOM). Die Mitgliedsstaaten der EWG streben einen gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum für alle Waren und Dienstleistungen an und gehen damit über die im April 1951 gegründete Montanunion für Kohle und Stahl hinaus. Langfristig sollen die Binnenzölle in der EWG abgeschafft werden. Neben der wirtschaftspolitischen Bedeutung ist die politische Dimension der voranschreitenden Einigung Westeuropas hervorzuheben, darunter insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland. Die EURATOM sollte einen Binnenmarkt für Atomenergie schaffen und in gemeinsamer Anstrengung die kostenintensive Forschung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie vorantreiben. (v.l.n.r.) Paul-Henri Spaak und Jean-Charles Snoy (Belgien), Christian Pineau und Maurice Faure (Frankreich), Konrad Adenauer und Walter Hallstein (BRD), Antonio Segni und Gaetano Martino (Italien), Joseph Bech (Luxemburg), Joseph Luns und Johannes L. Homan (Niederlande)