Kurzbeschreibung

Zusätzlich zu den im Sommer 1945 in der sowjetischen Besatzungszone aufgestellten provisorischen Polizeieinheiten – später offiziell als Deutsche Volkspolizei (DVP) bezeichnet –, wurden auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) ab November 1946 als paramilitärische Formationen die Deutsche Grenzpolizei (DGP) und ab Juli 1948 die Kasernierten Bereitschaften der DVP gebildet. Angesichts der Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) durch die Bundesrepublik und der damit absehbaren Schaffung von westdeutschen Streitkräften wurde in der DDR aus bereits bestehenden paramilitärischen Einheiten am 1. Juli 1952 die Kasernierte Volkspolizei (KVP) geschaffen, die Ende 1952 bereits über 90.000 Mann zählte. Als Reaktion auf die Unterzeichnung und Ratifizierung der Pariser Verträge und der damit erfolgten Einbindung der Bundesrepublik in die NATO hob die Sowjetunion im Mai 1955 zusammen mit den „Verbündeten“ Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei und Ungarn den Warschauer Pakt aus der Taufe. Nach einigen Verfassungsergänzungen, die die Bildung von Streitkräften erlaubten, verabschiedete die Volkskammer am 18. Januar 1956 das Gesetz über die Bildung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Erster Verband der neuen NVA war die 1. Mechanisierte Division Potsdam, die am 30. April 1956 in Berlin vereidigt und mit der Überreichung der Truppenfahne durch Willy Stoph, den Minister für Nationale Verteidigung, offiziell aufgestellt wurde.

Vereidigung der ersten Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) (30. April 1956)

  • Herbert Hensky

Quelle

Quelle: Vereidigung der ersten Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) am 30. April 1956. Foto: Herbert Hensky.
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