Kurzbeschreibung
Zusätzlich zu den im Sommer 1945 in der sowjetischen Besatzungszone
aufgestellten provisorischen Polizeieinheiten – später offiziell als
Deutsche Volkspolizei (DVP) bezeichnet –, wurden auf Befehl der
Sowjetischen Militäradministration (SMAD) ab November 1946 als
paramilitärische Formationen die Deutsche Grenzpolizei (DGP) und ab Juli
1948 die Kasernierten Bereitschaften der DVP gebildet. Angesichts der
Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische
Verteidigungsgemeinschaft (EVG) durch die Bundesrepublik und der damit
absehbaren Schaffung von westdeutschen Streitkräften wurde in der DDR
aus bereits bestehenden paramilitärischen Einheiten am 1. Juli 1952 die
Kasernierte Volkspolizei (KVP) geschaffen, die Ende 1952 bereits über
90.000 Mann zählte. Als Reaktion auf die Unterzeichnung und
Ratifizierung der Pariser Verträge und der damit erfolgten Einbindung
der Bundesrepublik in die NATO hob die Sowjetunion im Mai 1955 zusammen
mit den „Verbündeten“ Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien,
Tschechoslowakei und Ungarn den Warschauer Pakt aus der Taufe. Nach
einigen Verfassungsergänzungen, die die Bildung von Streitkräften
erlaubten, verabschiedete die Volkskammer am 18. Januar 1956 das Gesetz
über die Bildung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums
für Nationale Verteidigung. Erster Verband der neuen NVA war die 1.
Mechanisierte Division Potsdam, die am 30. April 1956 in Berlin
vereidigt und mit der Überreichung der Truppenfahne durch Willy Stoph,
den Minister für Nationale Verteidigung, offiziell aufgestellt
wurde.