Kurzbeschreibung

In diesem Schreiben lud das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK) Reichstagsabgeordnete der bürgerlich-liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) zu einem Besuch des Instituts für Sexualwissenschaft ein, um mehr über Homosexualität zu erfahren, schwule Männer persönlich kennenzulernen und ihre Anliegen zu hören. Der Strafrechtsausschuss des Reichstags debattierte 1929 über die Änderung oder Aufhebung des § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, und das WhK hoffte, dass dieses Treffen die politische Meinung zugunsten der Aufhebung beeinflussen würde.

Das WhK wurde 1897 von dem bahnbrechenden Sexualforscher und politischen Reformer Magnus Hirschfeld gegründet und leistete einen wichtigen Beitrag dazu, die Emanzipationsbewegung für Homosexuelle in Deutschland ins Leben zu rufen und das Land zu einem weltweiten Zentrum für Forschung, Publikationen und Lobbyarbeit zu solchen Themen zu machen, die wir heute als LGBTQ+-Themen bezeichnen. Hirschfelds Motto „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ drückte seine Überzeugung aus, dass die Forschung den Weg zu einer breiteren Akzeptanz sexueller Minderheiten ebnen würde, indem sie nachweist, dass sexuelle Orientierung angeboren ist. Er gründete 1919 das Institut für Sexualwissenschaft, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Homosexualität und Transgenderismus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Einladung des WhK an die Reichstagsabgeordneten, das Institut zu besuchen, passte insofern zu seiner Philosophie, dass Aufklärung die Politik neu gestalten könne.

Während der gesamten 1920er Jahre sammelten Hirschfeld, sein Institut und das WhK Unterschriften für Petitionen und mobilisierten Menschen, um die Aufhebung des § 175 zu erreichen. Im Paragrafen hieß es: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Das deutsche Strafgesetzbuch verbot jedoch nicht den Geschlechtsverkehr zwischen Frauen, und der § 175 verhinderte ebenfalls nicht, dass Deutschland in den 1920er Jahren die lebendigste urbane queere Subkultur entwickelte, welche die Welt bis dahin gesehen hatte, einschließlich Bars, sozialer Organisationen und fast zwei Dutzend Rundschreiben und Zeitschriften mit landesweiter Auflage.

Dennoch konnten die Behörden das Gesetz nutzen, um die Verhaftung und Inhaftierung von Männern zu rechtfertigen, die dadurch häufig ihre Arbeit, Freunde und Familie verloren. Die Existenz des Paragrafen stigmatisierte und marginalisierte so friedliche, produktive und gesetzestreue Mitglieder der Gesellschaft. Der §175 ermöglichte zudem Erpressungen: Hirschfeld schätzte, dass ein Drittel der schwulen Männer irgendwann in ihrem Leben Opfer einer Erpressung wurde, und die Presse veröffentlichte regelmäßig Berichte über Selbstmorde von Erpressungsopfern. Aus diesen Gründen sprachen sich das WhK und andere Schwulenrechtsorganisationen, eine Reihe von Menschenrechts- und Rechtsreformgruppen sowie die sozialdemokratischen (SPD) und kommunistischen (KPD) Parteien dafür aus, das Gesetz zu reformieren oder ganz abzuschaffen.

Nachdem nach den Wahlen im Mai 1928 eine neue Koalitionsregierung der linken Mitte gebildet worden war, schien die Zeit dafür reif, dass sich der Reichstag erneut mit dieser Rechtsreform befasste. Der Strafrechtsausschuss bestand aus 28 Mitgliedern, von denen genau die Hälfte aus Parteien der Linken und der linken Mitte stammten, darunter die SPD, die KPD und die Deutsche Demokratische Partei (DDP). Diese Initiative des WhK zielte darauf ab, dass die DDP-Mitglieder gemeinsam mit ihren SPD- und KPD-Kollegen für die Abschaffung oder Überarbeitung des Gesetzes stimmten, falls es zur Abstimmung kam.

Als der Ausschuss schließlich am 16. Oktober 1929, mehr als sechs Monate nach der Märzsitzung im Institut für Sexualwissenschaft, über die Maßnahme abstimmte, stimmten tatsächlich alle DDP-Mitglieder, die dem Ausschuss angehörten, gemeinsam mit ihren KPD- und SPD-Kollegen für die Streichung des §175 aus dem Strafgesetzbuch. Der Vorsitzende des Ausschusses, Wilhelm Kahl von der Deutschen Volkspartei (DVP), hatte zwar moralische Bedenken gegen männliche Homosexualität, glaubte aber an das Recht eines Erwachsenen über seinen eigenen Körper zu bestimmen, solange dieser keine Dritten verletzte, und er hoffte, dass die Aufhebung des Gesetzes die Schwulenbewegung tatsächlich schwächen würde, da die Aufhebung des Gesetzes die wichtigste Triebfeder für ihre Organisationen und Zeitschriften zu sein schien. Kahls Stimme gab der Maßnahme die nötige Mehrheit, um vom Ausschuss zur allgemeinen Abstimmung im Reichstag zu gelangen. Hierzu kam es jedoch nie, da die Regierung die Angelegenheit zunächst einem anderen Ausschuss vorlegte, dessen Aufgabe es war, das deutsche Strafgesetzbuch in Erwartung eines engeren Abkommens mit Österreich stärker an das österreichische anzugleichen. Als die Weltwirtschaftskrise einsetzte und die Wahlen im September 1930 einen eher rechtsgerichteten Reichstag hervorbrachten, wurden die vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuchs zurückgestellt und der § 175 blieb bestehen.

Einladung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees an Mitglieder des Strafrechtsausschusses (März 1929)

Quelle

Herrn Katter
Berlin-Britz
Muthesiushof

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, tagt zur Zeit der Strafrechtsausschuss, in deren Händen auch das zukünftige strafrechtliche Schicksal der Homosexuellen gelegt ist. Alles kommt jetzt darauf an, die massgebenden Persönlichkeiten von der Richtigkeit unserer jahrzehntelangen Förderung zu überzeugen.

Zu diesem Zweck haben wir uns an die Mitglieder der Deutschen Demokratischen Partei des Reichstags gewandt mit der Bitte, Homosexuelle selbst kennen zu lernen, weil sich daraus naturgemäß ein viel besseres Bild gewinnen lässt, als von noch so gut abgefassten Drucksachen.

Die Reichstagsabgeordneten sind für
Freitag, den 15. März 1929, vormittags 11 Uhr

in das Institut für Sexualwissenschaft geladen worden. Wir bitten Sie, mit Rücksicht auf die außerordentliche Bedeutung dieser Zusammenkunft, doch persönlich erscheinen zu wollen und wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie doch so bald wie möglich mit uns telefonieren würden.

Mit den besten Grüßen und freundschaftlicher Wertschätzung stets Ihr
Wissenschaftlich-Humanitäres Komitee e.V.

Quelle: Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft (Wiederabdruck auf einer von der MHG produzierten Postkarte.)