In diesem Schreiben lud das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee
(WhK) Reichstagsabgeordnete der bürgerlich-liberalen Deutschen
Demokratischen Partei (DDP) zu einem Besuch des Instituts für
Sexualwissenschaft ein, um mehr über Homosexualität zu erfahren,
schwule Männer persönlich kennenzulernen und ihre Anliegen zu hören.
Der Strafrechtsausschuss des Reichstags debattierte 1929 über die
Änderung oder Aufhebung des § 175, der sexuelle Handlungen zwischen
Männern unter Strafe stellte, und das WhK hoffte, dass dieses Treffen
die politische Meinung zugunsten der Aufhebung beeinflussen würde.
Das WhK wurde 1897 von dem bahnbrechenden Sexualforscher und
politischen Reformer Magnus Hirschfeld gegründet und leistete einen
wichtigen Beitrag dazu, die Emanzipationsbewegung für Homosexuelle in
Deutschland ins Leben zu rufen und das Land zu einem weltweiten
Zentrum für Forschung, Publikationen und Lobbyarbeit zu solchen Themen
zu machen, die wir heute als LGBTQ+-Themen bezeichnen. Hirschfelds
Motto „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“ drückte seine Überzeugung
aus, dass die Forschung den Weg zu einer breiteren Akzeptanz sexueller
Minderheiten ebnen würde, indem sie nachweist, dass sexuelle
Orientierung angeboren ist. Er gründete 1919 das Institut für
Sexualwissenschaft, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse über
Homosexualität und Transgenderismus einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Die Einladung des WhK an die
Reichstagsabgeordneten, das Institut zu besuchen, passte insofern zu
seiner Philosophie, dass Aufklärung die Politik neu gestalten
könne.
Während der gesamten 1920er Jahre sammelten Hirschfeld, sein
Institut und das WhK Unterschriften für Petitionen und mobilisierten
Menschen, um die Aufhebung des § 175 zu erreichen. Im Paragrafen hieß
es: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen
Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird ist mit
Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte erkannt werden.“ Das deutsche Strafgesetzbuch verbot
jedoch nicht den Geschlechtsverkehr zwischen Frauen, und der § 175
verhinderte ebenfalls nicht, dass Deutschland in den 1920er Jahren die
lebendigste urbane queere Subkultur entwickelte, welche die Welt bis
dahin gesehen hatte, einschließlich Bars, sozialer Organisationen und
fast zwei Dutzend Rundschreiben und Zeitschriften mit landesweiter
Auflage.
Dennoch konnten die Behörden das Gesetz nutzen, um die Verhaftung
und Inhaftierung von Männern zu rechtfertigen, die dadurch häufig ihre
Arbeit, Freunde und Familie verloren. Die Existenz des Paragrafen
stigmatisierte und marginalisierte so friedliche, produktive und
gesetzestreue Mitglieder der Gesellschaft. Der §175 ermöglichte zudem
Erpressungen: Hirschfeld schätzte, dass ein Drittel der schwulen
Männer irgendwann in ihrem Leben Opfer einer Erpressung wurde, und die
Presse veröffentlichte regelmäßig Berichte über Selbstmorde von
Erpressungsopfern. Aus diesen Gründen sprachen sich das WhK und andere
Schwulenrechtsorganisationen, eine Reihe von Menschenrechts- und
Rechtsreformgruppen sowie die sozialdemokratischen (SPD) und
kommunistischen (KPD) Parteien dafür aus, das Gesetz zu reformieren
oder ganz abzuschaffen.
Nachdem nach den Wahlen im Mai 1928 eine neue Koalitionsregierung
der linken Mitte gebildet worden war, schien die Zeit dafür reif, dass
sich der Reichstag erneut mit dieser Rechtsreform befasste. Der
Strafrechtsausschuss bestand aus 28 Mitgliedern, von denen genau die
Hälfte aus Parteien der Linken und der linken Mitte stammten, darunter
die SPD, die KPD und die Deutsche Demokratische Partei (DDP). Diese
Initiative des WhK zielte darauf ab, dass die DDP-Mitglieder gemeinsam
mit ihren SPD- und KPD-Kollegen für die Abschaffung oder Überarbeitung
des Gesetzes stimmten, falls es zur Abstimmung kam.
Als der Ausschuss schließlich am 16. Oktober 1929, mehr als sechs
Monate nach der Märzsitzung im Institut für Sexualwissenschaft, über
die Maßnahme abstimmte, stimmten tatsächlich alle DDP-Mitglieder, die
dem Ausschuss angehörten, gemeinsam mit ihren KPD- und SPD-Kollegen
für die Streichung des §175 aus dem Strafgesetzbuch. Der Vorsitzende
des Ausschusses, Wilhelm Kahl von der Deutschen Volkspartei (DVP),
hatte zwar moralische Bedenken gegen männliche Homosexualität, glaubte
aber an das Recht eines Erwachsenen über seinen eigenen Körper zu
bestimmen, solange dieser keine Dritten verletzte, und er hoffte, dass
die Aufhebung des Gesetzes die Schwulenbewegung tatsächlich schwächen
würde, da die Aufhebung des Gesetzes die wichtigste Triebfeder für
ihre Organisationen und Zeitschriften zu sein schien. Kahls Stimme gab
der Maßnahme die nötige Mehrheit, um vom Ausschuss zur allgemeinen
Abstimmung im Reichstag zu gelangen. Hierzu kam es jedoch nie, da die
Regierung die Angelegenheit zunächst einem anderen Ausschuss vorlegte,
dessen Aufgabe es war, das deutsche Strafgesetzbuch in Erwartung eines
engeren Abkommens mit Österreich stärker an das österreichische
anzugleichen. Als die Weltwirtschaftskrise einsetzte und die Wahlen im
September 1930 einen eher rechtsgerichteten Reichstag hervorbrachten,
wurden die vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuchs
zurückgestellt und der § 175 blieb bestehen.