Kurzbeschreibung

1923 enthüllte Gustav Boeters (1869–1942), ein Medizinalrat aus Zwickau, dass er und andere Chirurgen geistig Behinderte ohne deren Einwilligung sterilisiert hatten. Er forderte eine rechtliche Regelung für diese Praxis, publizierte seinen Gesetzentwurf in einer Reihe von Zeitungen und legte ihn der sächsischen Landesregierung zur Beratung vor. Auch wenn das Gesetz nicht angenommen wurde, wurde der Sachverhalt innerhalb der Ärzteschaft in den 1920er Jahren weiter diskutiert. In den frühen 1930er Jahren, als die Preußische Regierung einen Gesetzentwurf für ein Reichsgesetz zur Sterilisation vorlegte, wuchs erneut die Sorge unter Geistlichen, die gegen eugenische Praktiken waren. Der Pastor im Ruhestand und Leiter der „Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau", Martin Ulbrich (1863–1935), schrieb an seinen Freund und Kollegen, Friedrich von Bodelschwingh (1877–1946), der eine ähnliche Einrichtung leitete, und drückte seinen Wunsch aus, gegen Boeters Ideen einzutreten.

Lex Zwickau (1924) und Stellungnahmen dazu (Januar 1932)

  • Friedrich von Bodelschwingh
  • Gustav Boeters

Quelle

A) Lex Zwickau

§1. Kinder, die wegen angeborener Blindheit, angeborener Taubheit, wegen Epilepsie oder Schwachsinn als unfähig erkannt werden, am normalen Volksschulunterricht mit Erfolg teilzunehmen, sind, sobald wie möglich, einer Operation zu unterziehen, durch welche die Fortpflanzungsfähigkeit beseitigt wird. Dabei sind die für die innere Sekretion wichtigen Organe zu erhalten.

§2. Geisteskranke, Geistesschwache, Epileptiker, Blindgeborene und Taubgeborene, die in öffentlichen oder privaten Anstalten verpflegt werden, sind vor ihrer Entlassung oder Beurlaubung zu sterilisieren.

§3. Geisteskranke, Geistesschwache, Epileptiker, Blindgeborene und Taubgeborene dürfen erst nach erfolgter Unfruchtbarmachung eine Ehe eingehen.

§4. Frauen und Mädchen, die wiederholt Kinder geboren haben, deren Vaterschaft nicht feststellbar ist, sind auf ihren Geisteszustand zu untersuchen. Hat sich erbliche Minderwertigkeit ergeben, so sind sie entweder unfruchtbar zu machen oder bis zum Erlöschen der Befruchtungsfähigkeit in geschlossenen Anstalten zu verwahren.

§5. Strafgefangene, deren erbliche Minderwertigkeit ausser Zweifel steht, ist auf ihren Antrag ein teilweiser Straferlass zu gewähren, nachdem sie sich freiwillig einer unfruchtbar machenden Operation unterzogen haben. Das gerichtliche Verfahren gegenüber Sexual-Schwerverbrechern wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.

§6. Die Eingriffe dürfen nur von solchen Ärzten ausgeführt werden, die in Chirurgie und Frauenheilkunde ausgebildet sind und über alle erforderlichen Hilfsmittel verfügen. Operation und Nachbehandlung sind für Minderwertige kostenlos.

§7. Die Sterilisierung vollwertiger Menschen wird wie schwere Körperverletzung bestraft.

Dr. Gustav Boeters

Anm.:„Fakultative Sterilisation“ war im Freistaat Sachsen schon in den zwanziger Jahren üblich. – 1924? –

B) Brief Martin Ulbrichs an Friedrich von Bodelschwingh

Dr. theol. Martin Ulbrich

zu Magdeburg, Pionierstr. 13

Magdeburg, den 16. Januar 1932

Lieber Bruder von Bodelschwingh!

Obwohl ich mich seit dem 1. Mai d. J. im Ruhestand befinde, geht meine Arbeit in den Anstalten, deren Vorstandsmitglied ich geblieben bin, honoris causa weiter. Aus diesem Grunde hat man mich gestern vom hiesigen Konsistorium aus telefonisch angerufen, ob mir bekannt sei, dass von staatswegen geplant sei, die Pflegesätze der karitativen Anstalten um 40 % herabzusetzen. Ich möchte mich darüber orientieren. Eine derartige Kürzung wäre der Tod unserer Anstalten, die bereits schon einmal ihre Stärke stark ermässigt hatten. Kannst Du mir Näheres sagen, und was werdet ihr im gegebenen Falle tun? Im Ganzen gehts in Cracau noch befriedigend gegenüber der Not der anderen Anstalten. Wir haben die Häuser ziemlich voll und ein gutes Hinterland. Aber 40 % Abzüge vertragen wir nicht, schon wegen der Schuldenzinszahlung. Sei so freundlich und lass mich Näheres wissen.

Sodann etwas anderes. Seit längerer Zeit beschäftige ich mich mit der „Lex Zwickau“ und streite mich mit ihrem Urheber, dem Medicinalrat Dr. Boeters, herum, der die fakultative Sterilisierung im Freistaat Sachsen bereits durchgesetzt hat und ihr jetzt im ganzen Reiche Geltung verschaffen möchte. Mit der Vorlage beschäftigt sich bereits der Ausschuß für die Reform unseres Strafrechtes, und es besteht Aussicht, dass die Sache ins neue Strafgesetzbuch kommt. Vor 10 Jahren spukte das Euthanasiegesetz, gegen das ich meine Schrift richtete: „Dürfen wir minderwertiges Leben vernichten?“ Heute kommt sogar unter Zustimmung evangelischer Geistlicher und der Mehrzahl der Ärzte diese üble Sache. Ich habe mir die Lex Zwickau verschafft und lege Dir eine Abschrift bei. In Sachsen hat Dr. Boeters neulich die 52. Unfruchtbarmachung durch Kastration vollzogen.

Ich möchte zu meiner Schrift von damals eine zweite setzen: „Dürfen wir Minderwertige unfruchtbar machen?“ oder so ähnlich. An D. Stahl habe ich bereits zweimal geschrieben. Aber er will von mir einen Artikel nicht einmal in der Innern Mission bringen. Die katholischen Geistlichen stehen gegen die Sterilisierung geschlossen. Mit Professor Dr. Mayer in Paderborn bin ich längst einig. Ich habe ihm auch den Gesetzentwurf geschickt.

Wenn Du Dich einmal über diesen zweiten Plan äussern wolltest, dessen Ausführung deine Bethelkranken hart treffen würde, werde ich dankbar sein.

Mit herzlichem Grusse

Dein

gez. Ulbrich

C) Briefwechsel zwischen Friedrich von Bodelschwingh und Medizinalrat [Carl] Schneider

Pastor F. v. Bodelschwingh, Bethel b. Bielefeld, den 28. Jan. 1932

Herr Medizinalrat

Dr. Schneider

H i e r

Lieber Herr Medizinalrat!

Beifolgend übersende ich mit der Bitte um Rückgabe einen Brief des alten D. Ulbrich. (Vielleicht hörten Sie im letzten Jahr von dem vergeblichen Versuch seiner Unterbringung in Morija. Er war nach seiner Versetzung in den Ruhestand mit den Nerven zusammengebrochen, scheint sich jetzt aber einigermaßen erholt zu haben.)

Bei der Lex Zwickau scheint es sich nur um den Entwurf zu handeln, der schon vor längerer Zeit bekannt geworden ist. Haben Sie inzwischen in oder aus Sachsen weiteres über einen tatsächlichen Erfolg der Bestrebungen des Herrn Dr. Boeters gehört?

Mit herzlichem Gruß

Ihr

(vB)

Dr. S/H, Bethel, den 29. Januar 1932

Pastor F. von Bodelschwingh

H i e r

Sehr verehrter Herr Pastor!

Herr Pastor Ulbrich ist mir (von Morija her) bekannt. Sollte man ihm nicht abraten, den Artikel zu veröffentlichen? Bei dem Entwurf handelt es sich um den bereits längst bekannten, der ja von allen Seiten – selbst den Verfechtern der Sache – als zu weitgehend abgelehnt wird. In Sachsen wird sterilisiert, aber soviel ich sehen kann, in bescheidenem Umfang und mit leidlicher Besonnenheit und sorgfältiger Beschränkung auf einzelne Sonderfälle. An dem Boeters’schen Entwurf ist natürlich alles verfehlt. Aber das braucht man heute kaum mehr nachzuweisen; P. Ulbrich müßte vor allem auch der Unterschied von Sterilisation und Kastration geläufig werden, ehe er sich äußert. Wenn ein Paragraph in das neue Strafgesetz kommt, fällt er ganz gewiß nicht im Sinne der Boeters’schen Richtlinien aus.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr ergebener

gez. Schneider

Quelle: „Lex Zwickau (1924) und Stellungnahmen dazu (Januar 1932)“, in Anneliese Hochmuth, Spurensuche: Eugenik, Sterilisation, Patientenmorde und die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel 1929–1945, Hrsg. Matthias Benad in Verbindung mit Wolf Kätzner und Eberhad Warns. Bielefeld: Bethel-Verlag, 1997, S. 212–14.

Lex Zwickau (1924) und Stellungnahmen dazu (Januar 1932), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/die-weimarer-republik-1918-1933/ghdi:document-4505> [16.03.2026].