Quelle
2. Sitzung.
Weimar, den 5. März 1919.
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Überschrift des 1. Abschnitts.
Abg. D. Dr. Kahl als Berichterstatter:
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Ob dieses neu zu schaffende Reich als Rechtsnachfolger des bisherigen Deutschen Reichs anzusprechen sein wird, ist eine besondere Frage, an der man aber wegen vielleicht später auftretender praktischer Konsequenzen nicht ganz vorübergehen kann. Es bestehen zweifellos starke Verbindungslinien rechtlicher Art zwischen dem bisherigen Reich und dem neu geschaffenen oder zu schaffenden, vielleicht weniger in der Verfassung selbst, als in den Befugnissen des Reichspräsidenten und in einer ganzen Reihe von anderen Rechtssätzen. Aber auch abgesehen von der Verfassung selbst wird ja eine Fülle von Rechtsstoff auf das neue Reich übertragen und mit übernommen, so daß man wohl sagen kann, daß von dieser Seite aus eine vollkommene Rechtskontinuität besteht. Ich erinnere an das gesamte bürgerliche Recht, Prozeß- und Handelsrecht. Andererseits aber ist ein so bewußter Bruch mit der Vergangenheit durch die Ereignisse der Revolution geschaffen, daß von einer Rechtskontinuität in dem Sinne, das dritte neue Reich als Rechtsnachfolger des zweiten anzusprechen, man doch vielleicht kaum reden kann. Es ist von anderer Art als der bisherige Staat. Diese vollkommene andere Art des neuen Bundesstaats tritt charakteristisch namentlich an zwei Momenten hervor: an seiner Entstehung und an seiner rechtlichen Konstruktion. Auch der Bundesstaat weist schon durch seinen Namen auf die Entstehung durch Verträge und Bündnisse hin. Aber ein großer Unterschied besteht zwischen den Vorgängen im Jahre 1867 bzw. 1870 und 1871 und den jetzigen. Jetzt ist es eine souveräne gesetzgebende Versammlung, die über die Verfassung entscheidet. Es werden jetzt keine Akte der Landesgesetzgebung mehr nötig sein, um die neue Verfassung ins Leben treten zu lassen. Ein Bundesstaat ist eine Staatenverbindung, an deren Zentralgewalt alle verbündeten Regierungen irgendwie beteiligt sind. So definierte man bisher, jetzt aber entscheidet die Reichsgewalt ohne organische Beteiligung der Gliedstaaten. Im übrigen kommt das Verhältnis der Reichssouveränität zu der der Gliedstaaten bei der Beratung des Artikels 2 später zur Sprache. Der jetzige Bundesstaat ist staatsrechtlich eine res sui generis. Die Frage, ob Unitarismus oder Föderalismus, kommt bei der Kompetenzbegrenzung zur Sprache.
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Was den Namen „Deutsches Reich“ anlangt, so spricht unzweifelhaft sehr viel dafür, ihn beizubehalten. Doch möchte ich nicht versäumen auf gewisse internationale Schwierigkeiten hinzuweisen. Das Wort wird im Französischen und Englischen mit Empire übersetzt. Die Wahl dieses Ausdrucks wird unzweifelhaft bei der Entente dahin aufgefaßt werden, jedenfalls zu der Argumentation ausgenutzt werden, daß der neue Staat in nichts sich von dem bisherigen Deutschen Reiche unterscheide.
Von andern Möglichkeiten kommt die Bezeichnung als „Deutsche Republik“ in Betracht. Ich möchte daneben den Ausdruck „Deutscher Bund“, der im Französischen (ähnlich im Englischen) mit Union (Zuruf: Fédération) übersetzt wird, vorschlagen. Ich stelle keinen besonderen Antrag, möchte aber diese Anregung gegeben haben.
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Abgeordneter Dr. Ablaß[1]: Das Reich ist historisch entstanden, deshalb muß sein Name beibehalten werden. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, daß das Reich jetzt ein Bund der neuen republikanischen Einzelstaaten sei. Durch die Revolution hat das deutsche Volk das Reich auf die Souveränität des ganzen deutschen Volkes gegründet. Nur das, was das deutsche Volk den Einzelstaaten delegiert, ist ihrer Staatsgewalt vorbehalten. Im übrigen habe ich Bedenken gegen die Wahl des Ausdrucks „Gliedstaaten“. Warum nicht „Freistaaten“?
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Abg. Dr. Cohn[2]: Ich unterstütze die Anregung des Herrn Abgeordneten Naumann. Schon der Name muß den freistaatlichen Charakter Deutschlands kundgeben. Außenpolitische Bedenken sprechen dagegen, den alten Namen fortzuführen. Der neue Staat übernimmt damit das Odium des alten, worin eine fatale Bedeutung liegt. Auch besteht ein sehr großer Unterschied zwischen der alten und neuen Verfassung. Damals war es ein Bund der Fürsten, jetzt ist es ein freies Volk, das sie erläßt. Dem gänzlich veränderten Charakter des Staates muß eine neue Firma das Signum geben. Ich erinnere an die Ausführungen Schulze-Delitsch’s 1849 bei der Beratung der preußischen Verfassung über die Anwendung der Worte „von Gottes Gnaden“. Er sagte damals, es empfehle sich nicht, den Namen einer bankcrotten Firma zu übernehmen. Man sprach im Jahre 1848 vom „deutschen Staat“, „Freistaat“ oder von der „Republik“. Es braucht ja nicht in der ganzen Verfassung das Wort Reich ausgemerzt zu werden, nur auf die Überschrift kommt es an. Für diese beantrage ich die Wahl des Wortes Republik.
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Abg. Katzenstein[3]: Ich befürworte die Ersetzung des Ausdrucks „Reich“ durch „Republik“. Die Nationalversammlung tagt auf Grund der Revolution. Die Massen, die diese gemacht haben, sind seit Jahrzehnten von der republikanischen Idee erfüllt. Dem muß Rechnung getragen werden. Die Rücksichten auf das Ausland halte ich für weniger wichtig. Im Text schlage ich vor zu sagen „Reich und Land“.
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Abg. Dr. v. Delbrück[4]:
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Zu der Frage, ob der deutsche Staat in Zukunft den Namen „Deutsches Reich“ führen soll oder nicht, habe ich folgendes zu erklären: An dem alten überlieferten Namen „Reich“ soll man unter keinen Umständen rütteln. Es besteht heute die Auffassung, daß alles, was uns das alte deutsche Reich gebracht hat, kümmerlich und erbärmlich ist im Vergleich zu der Zukunft. Diese Ansicht wird schwinden: es wird bald die Zeit kommen, wo Sie sich mit Stolz der vergangenen Zeit erinnern werden, wo auch die Welt, die heute noch in einer gewissen Sorge vor der Macht des alten Reichs steht, dessen Leistungen anerkennen wird. Wir wollen das, was uns in der Vergangenheit wertvoll war, in die Zukunft übernehmen, nicht als die Firma eines bankcrotten Staates, sondern als die Firma eines Staatswesens, das heldenhaft kämpfend, zugrunde gegangen ist. Die Befürchtung, daß uns die Bezeichnung „Reich“ in der Übersetzung von Empire in den Beziehungen zu den Staaten der übrigen Welt bedenklich sein könnte, teile ich nicht. Der Name wird höchstens dahin führen, daß man sich der Kräfte erinnert, die im deutschen Volke bisher wirksam gewesen sind. Würden wohl die Engländer oder die Franzosen jemals, wenn sie ihrem Staat einen neuen Namen geben, fragen, wie dieser Name wohl im Ausland aufgenommen wird? Erfährt das Ausland, daß wir aus diesem Grunde unsere alte gute Firma verändert haben, so wird das nur die Empfindung der äußersten Verachtung für uns auslösen.
Ich kann also nur die dringende Bitte aussprechen, es bei der Bezeichnung „Reich“ zu
belassen.
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Quelle: Verhandlungen der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung. Band 336, Nr. 391, Bericht des Verfassungsausschusses, Berlin 1920, S. 22–28.
Online verfügbar unter: http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_wv_bsb00000020_00024.html