Quelle
Erzberger rechtfertigte seinen Plan in patriotischer Hinsicht, indem er behauptete, dass die Erhaltung eines vereinigten Deutschlands – das „Erbe unserer Väter“ – die Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrags erforderte, was wiederum alle Deutschen kollektiv dazu verpflichtete, zur Erfüllung der Bedingungen beizutragen, so entsetzlich streng und ungerecht diese auch sein mochten. Erzberger argumentierte auch im Namen der Harmonie. Seine Reformen würden die Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Steuerbehörden „begraben“ und ein System einführen, das auf das Wohlergehen der Nation als Ganzes ausgerichtet sei. Eine einheitliche Steuerstruktur würde außerdem verhindern, dass die Deutschen das System missbrauchen, indem sie ihr Vermögen einfach an Orte mit niedrigeren Steuersätzen verlagern.
QUELLENTEXT
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In den Trümmern des Krieges muß nach Neuland gesucht werden. So vieles, fast alles ist anders geworden. Gleich geblieben ist leider die Steuerscheu, gestiegen ist die Steuerflucht, der ich mit allen Mitteln entgegenzutreten gesonnen bin, gewachsen sind die Ansprüche aller an Reich und Staat. Wo ist hier Neuland für die Reichsfinanzen zu gewinnen? Der große Steuersouverän der Zukunft kann nur das einige Deutsche Reich sein, das in seiner Einheit und Geschlossenheit aus dem Kriegszusammenbruch zu retten, die vornehmste Aufgabe der jetzigen Regierung war und ist. Die Erhaltung des Reichs war der Preis für die Unterzeichnung des entsetzlich harten, ungerechten Friedens. Dieses kostbare Gut unserer Väter, der deutsche Nationalstaat, wohl geschmälert durch den Frieden, muß leben und sich entwickeln können. Dazu braucht das Reich nicht nur Geld, sondern auch ein neues System der Steuerordnung. Auf steuertechnischem Gebiet haben sich durch den Krieg die Verhältnisse gewaltig verschoben. Drei Steuergläubigern ist der deutsche Bürger ausgesetzt: Reich, Gliedstaat und Gemeinde. Vor dem Krieg erhob das Reich jährlich nicht ganz 2 Milliarden Mark Steuern und Abgaben, Einzelstaaten und Gemeinden zirka 3 Milliarden. Beim Friedensschluß ist das Mindestmaß der Einnahmen, die das Reich für eigne Bedürfnisse gebraucht, jährlich über 17 Milliarden. Die Einnahmen der Einzelstaaten und Gemeinden sind mit mindestens 6 Milliarden jährlich anzusetzen. Hat das Reich früher von dem Gesamtaufkommen 35 bis 40 Prozent für sich gebraucht, so jetzt mindestens 70 bis 75 Prozent. Die Einnahmen des Reiches müssen um 900 Prozent gesteigert werden, die der Einzelstaaten und Gemeinden um vielleicht 100 Prozent.
Solche Riesenverschiebungen erfordern neue Maßnahmen, neue Organisationen, neue Ideen. Das augenfällige Überwiegen der finanziellen Interessen des Reiches gegenüber dem der Gliedstaaten und Gemeinden erzwingt sich seine Folgerungen von selbst. Doch kann ein Finanzplan für das Reichsbudget nur aufgestellt werden, wenn zugleich und immer an die Budgets der Glieder des Reichs, der Einzelstaaten und Gemeinden gedacht wird. Ausscheiden muß aus unseren Erörterungen das früher oft gesprochene Wort von einem Gegensatz der finanziellen Interessen von Reich und Einzelstaaten, von Staat und Gemeinden. Es ist immer derselbe Steuerschuldner, an den mit der einen Steuer das Reich, mit der anderen der Staat und mit wieder einer anderen oder mit einem Zuschlag zu einer Staatssteuer die Gemeinde herantrat. Für die Zensiten ist es an sich finanziell gleichgültig, in welche Kasse die ihm auferlegte Steuer fließt. Wenn es früher vielleicht erträglich oder wenigstens nicht unmöglich schien, daß die drei Steuerberechtigten um die Börse des Steuerschuldners stritten, so muß in Zukunft dieser Streit begraben sein. Der Einheit des Steuerschuldners muß die Einheit der öffentlichen Bedürfnisse gegenüberstehen. Es muß eine Sache der sorgsamsten Überlegung und Abwägung sein, wie die Erträgnisse der Gesamtheit der Steuern auf die verschiedenen öffentlichen Verbände zu verteilen sind. Alle haben wichtige Aufgaben zu erfüllen. Alle müssen sich tunlichste Beschränkung in ihren Ausgaben auferlegen, ein jeder von ihnen muß dem andern das gönnen, was ihm lebensunentbehrlich ist. Alle aber müssen sich eins fühlen in dem Bewußtsein, daß sie die gemeinsame und untrennbare Aufgabe haben, mit den ihnen zufließenden Mitteln das Wohl der Gesamtheit zu fördern. Ganz besonders eng und viel enger als früher ist das finanzielle Verhältnis zwischen Reich und Gliedstaaten geworden. Es ist nicht allein die schwere Last an sich, die sie zusammenführen muß, vielmehr ist es der Friedensvertrag, der das unabänderlich zuwege gebracht hat. Denn Reich und Einzelstaaten stehen nach dem Friedensvertrag als gemeinsam Verpflichtete den Vertragsgegnern gegenüber; so ist es in den einschlägigen Bestimmungen des Vertrages unzweideutig ausgesprochen. Auch aus diesem neuen Verhältnis werden die Folgerungen recht bald zu ziehen sein.
Eine ganz neue Konstruktion des Aufbaues der Reichs- und Staatsfinanzen ist nötig. Den ersten Schritt dazu hat die Verfassung getan; positiv in den Bestimmungen über die Zuständigkeit des Reichs auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung, negativ, indem sie das Überbleibsel aus der Verfassung des alten Deutschen Bundes, welches in die Verfassung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs übernommen war, die Matrikularbeiträge, beseitigt hat. Die Gemeinsamkeit der Interessen von Reich, Gliedstaaten und Gemeinden wird es mit sich bringen, daß es günstige Steuerinseln in Deutschland nicht mehr geben wird. Der deutsche Steuerzahler wird künftig keine Sorge mehr haben, auszurechnen, ob er mit Steuern billiger wegkommt, wenn er in Berlin, Grunewald, Coburg oder am Bodensee wohnt. Gemeinsam zogen wir in den Krieg, als geschlossener Staat treten wir in den Frieden über; gemeinsam und gleich müssen die Lasten sein, unabhängig von dem Wohnsitz des Steuerzahlers.
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Quelle: Matthias Erzberger, „Einführungsrede und Übersicht der durch die neuen Vorlagen gekennzeichneten Budget- und Steuergestaltung”, Nationalversammlungs-Drucksachen, 50. Sitzung; abgedruckt in Reden zur Neuordnung des deutschen Finanzwesens, Reichsminister der Finanzen, Matthias Erzberger. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing, 1919, S. 7-8.