Quelle

Quelle: Ulk, Nr. 28, 11. Juli
1930.
UB Heidelberg
https://doi.org/10.11588/diglit.2343#0223
Nachdem er für seine Politik keine Zustimmung des Reichstags mehr erhielt, berief sich Reichskanzler Heinrich Brüning auf die präsidialen Befugnisse, Notverordnungen zu erlassen (Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung), um am 18. Juli 1930 sein Steuerprogramm in Kraft zu setzen und den Reichstag aufzulösen. Die Autoren der Weimarer Verfassung hatten den Art. 48 als Maßnahme konzipiert, die nur in seltensten Fällen zur Anwendung kommen sollte. Stattdessen wurde er zu einem häufig benutzten Regierungsinstrument. Brüning war darauf angewiesen, dass Reichspräsident Hindenburg regelmäßig eine Notsituation feststellte, und Hindenburg tat dies bereitwillig. Damit wurde die Republik de facto zu einer Präsidialdiktatur.
Diese Karikatur, die Brünings Abhängigkeit von Notverordnungen kommentiert, erschien am 11. Juli 1930 in der Satirezeitschrift Ulk. Die Bildunterschrift lautet: „Der Kanzler Brüning. Er steht über der Situation? Nein, er hängt!“