Kurzbeschreibung

Beharrlich weigerte sich der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl, die Herkunft des von ihm in den Jahren 1993-1998 angenommenen Schwarzgeldes offenzulegen. Auch vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Spendenaffäre, der im Dezember 1999 seine Arbeit aufgenommen hatte, berief sich Kohl darauf, den Spendern sein „Ehrenwort“ gegeben zu haben, sie nicht zu benennen. Mit seinem Vorgehen hatte Kohl nicht nur die Bestimmungen des Parteiengesetzes ignoriert, sondern auch gegen die im Grundgesetz festgelegte Rechenschaftspflicht der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 Satz 4) verstoßen. Innerparteilich hatten die schwarzen Kassen Kohl geholfen, seine Macht zu stabilisieren, da er mit den zusätzlichen Mitteln Personen und Parteigliederungen unterstützt hatte. Insofern war dieses Finanzgebaren ein charakteristischer Ausdruck des „Systems Kohl“ der persönlichen Abhängigkeiten. Da auch der Landesverband Hessen über Schwarzgeld in der Schweiz verfügte, verhängte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am 15. Februar 2000 zunächst eine Strafe von 41,3 Mio. DM gegen ihn und noch einmal am 1. Dezember 2000 ein Strafgeld von 7,79 Mio. DM gegen die Bundes-CDU.

Alt-Kanzler Kohl vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre (29. Juni 2000)

  • Michael Urban Pool

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