Kurzbeschreibung

Die Vereinbarkeit des Vertrages von Lissabon mit dem Grundgesetz wurde von einigen Mitgliedern des Bundestages angezweifelt. Das Urteil der Bundesverfassungsrichter, das hier kommentiert wird, erklärte den Vertrag für rechtens, forderte aber eine Erweiterung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in europäischen Angelegenheiten.

Das Urteil zum Lissabon-Vertrag (30. Juni 2009)

  • Reinhard Müller

Quelle

Lissabon-Urteil: Weckruf aus Karlsruhe

Bis hierhin und nicht weiter: So schallt es der Politik aus Karlsruhe entgegen. Deutschland darf sich zwar dem europäischen Vertrag von Lissabon unterwerfen – aber nur unter strengen Bedingungen. Wer mehr will, muss das deutsche Volk direkt befragen.

Das ist der Schlusspunkt der europäischen Integration, wie wir sie kennen. Bis hierhin und nicht weiter, schallt es der Politik aus Karlsruhe entgegen. Deutschland darf sich zwar dem Vertrag von Lissabon unterwerfen, der von seinen zahlreichen Befürwortern als harmlos für die Mitgliedstaaten erachtet wird – aber nur unter strengen Bedingungen. Die bisherige europäische Einigung auf der Grundlage von Verträgen zwischen souveränen Staaten darf nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts nicht so verwirklicht werden, dass den Mitgliedstaaten der Spielraum für politische Gestaltung genommen wird. Über Krieg und Frieden, über Strafrecht und Polizei, über Einnahmen und Ausgaben, über Bildung, Medien und Religion muss im Wesentlichen weiterhin in Deutschland entschieden werden. Ein Kernbestand an Aufgaben und Strukturen bleibt unveräußerlicher Teil der Souveränität.

Wer mehr will, wer also einen europäischen Bundesstaat gründen will, der muss das deutsche Volk direkt befragen. Die ausführliche und erstmalige Beschreibung von wesentlichen Staatsaufgaben ist ebenso neu in dieser gleichsam finalen Karlsruher Entscheidung wie der Hinweis auf eine mögliche neue Verfassung, in der dann Deutschland nur noch ein Glied eines europäischen Staates wäre. Einen solchen Verzicht auf die eigene staatliche Souveränität könnte nur unmittelbar das deutsche Volk leisten. Der Vertrag von Lissabon begründet gerade keinen europäischen Bundesstaat. Im Übrigen gäbe es dafür wohl in kaum einem EU-Staat eine Mehrheit.

Grenzen Europas deutlicher denn je markiert

Wer aber diesen europäischen Bundesstaat nicht will, der muss mit dem Zwitter EU und den nunmehr deutlicher als je zuvor markierten Karlsruher Grenzen leben. Sie sollen durch das Parlament gesichert werden. Auch dessen Rechte werden in beispielloser Weise gestärkt. Ausgerechnet das (offenbar diesen Namen nicht verdienende) Gesetz „über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates“ in EU-Angelegenheiten wurde für verfassungswidrig erklärt und muss nun vor der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags repariert werden. Überdies schreitet die generelle Parlamentarisierung der deutschen Außenpolitik zügig voran.

Dass die Bundeswehr vom Verfassungsgericht zum Parlamentsheer bestimmt wurde, findet hier seine Fortsetzung. Auch die EU wird weder jetzt noch in Zukunft ohne Zustimmung des Bundestags über die deutschen Streitkräfte verfügen dürfen. Und die Bundesregierung wird in Brüssel künftig mehr an das Votum des Bundestags gebunden. Wie das in unserer Regierungs- und Parlamentswirklichkeit aussehen wird, muss die Praxis zeigen. Man wird hier nicht zu viel echte Kontrolle erwarten dürfen. Andererseits kann eine fehlende Mitwirkung nicht nur an die Öffentlichkeit gebracht, sondern auch vor dem Verfassungsgericht gerügt werden.

„Wir haben die Hosen an“

Vor wem auch sonst? Karlsruhe bringt sich mit diesem einstimmig ergangenen Urteil wieder ins Spiel. Das letzte Wort, vor allem im Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof, hatten sich die Richter zwar schon vor 16 Jahren im Maastricht-Urteil vorbehalten – aber das blieb Theorie. Jetzt wird Ernst gemacht: Das Urteil schreit geradezu danach, exekutiert zu werden.

Es ist allerdings eine Karlsruher Illusion zu glauben, die Letztkontrolle des Bundesverfassungsgerichts werde sich auf wenige Grenzfälle beschränken. Die Fälle warten schon, oder sie werden noch kommen: Vorratsdatenspeicherung, Altersdiskriminierung, Abtreibung, Sterbehilfe, Rettungsfolter. Hier wird noch oft von „ersichtlichen“ Überschreitungen von Kompetenzen durch Brüssel die Rede sein. Und es dürfte noch oft gerügt werden, hier werde die Menschenwürde verletzt, die doch nach deutscher Vorstellung gar nicht abwägungsfähig ist. Da mag man in Karlsruhe noch so oft die eigene Europafreundlichkeit betonen – die Botschaft lautet: Wir haben die Hosen an.

Europapolitisch viel verschlafen

Das Urteil wird nicht unwidersprochen bleiben. Haben die Verfassungsrichter nicht ein zu statisches, ein altbackenes, gar von Carl Schmitt geprägtes Verständnis von Staat und Souveränität? Aus dem Grundgesetz kann man auch anderes herauslesen. Aber den grundlegenden Konflikt zwischen dem supranationalen Staatenverbund und seinen Mitgliedern können auch die entschiedensten Befürworter der europäischen Integration nicht übertünchen: Ein staatsähnliches Gebilde mit fortbestehenden demokratischen Defiziten benimmt sich wie ein Staat gegenüber seinen Gliedern und Untertanen.

Dagegen muss gelegentlich jemand das Wort erheben. Dass dieses Wort aus Karlsruhe kommt, ist alles andere als Zufall: Seine Rechtsprechung wird beachtet, in den alten Demokratien des Westens wie auch in den bis vor kurzem noch unterjochten östlichen EU-Staaten. Und nicht zuletzt lechzen die überforderten deutschen Volksvertreter nach richterlichen Anweisungen. Es spricht für sich, dass dieses Urteil im Wesentlichen auf Antrag eines CSU-Bundestagsabgeordneten und der Linksfraktion zustande kam. Die ganz große Koalition dazwischen hat europapolitisch viel verschlafen. Deshalb ist dieser Weckruf so laut.

Quelle: Reinhard Müller, „Weckruf aus Karlsruhe“, FAZ.NET, 30. Juni 2009.