Kurzbeschreibung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat ursprünglich im Jahr 2000 unter der rot-grünen Regierungskoalition von Bundeskanzler Gerhard Schröder in Kraft. Das Gesetzespaket bestand aus einer Reihe von Gesetzen, welche die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch garantierte Einspeisevergütungen förderten. Es förderte die Innovation und führte zu einem raschen Ausbau der installierten Kapazität an erneuerbaren Energien, insbesondere der Wind- und Solarenergie. Dieses Foto zeigt Solarpaneele auf dem Dach eines Kuhstalls in Nordrhein-Westfalen. Viele Landwirte nutzen heute Scheunen- und Stalldächer sowie Ackerflächen, um durch die Erzeugung von Solarenergie, die dann ins Stromnetz eingespeist wird, eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen.
Ab 2009, noch unter der großen Koalition von Angela Merkel und der SPD, wurde das ursprüngliche Gesetz durch Änderungen modifiziert, unter anderem durch den Übergang von garantierten Tarifen zu einem marktbasierten Auktionssystem. Grüne Politiker und andere Umweltschützer/innen kritisierten, dass diese Änderungen die Energiewende in Deutschland verlangsamten und die ursprüngliche Absicht des Gesetzes untergruben. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden und bis 2035 seinen gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken.

Die Einführung erneuerbarer Energien (2010)

Quelle

Quelle: Sonnenkollektoren auf einem Kuhstall, Nordrhein-Westfalen, Neunkirchen-Seelscheid. IMAGO / blickwinkel

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Die Einführung erneuerbarer Energien (2010), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/ein-neues-deutschland-1990-2023/ghdi:image-5255> [10.05.2024].