Kurzbeschreibung

Eine gemeinsame DDR-BRD-Kultusministerkommission empfiehlt Prioritäten für die demokratische Reform ostdeutscher Bildung und Forschung, wodurch die etablierten westlichen Strukturen auf die Beitrittsländer übertragen werden.

Empfehlungen für die Zusammenführung beider Bildungssysteme (26. September 1990)

Quelle

Gemeinsame Bildungskommission

Ergebnisse der dritten und abschließenden Sitzung vom 26. September 1990

1. Die Gemeinsame Bildungskommission traf sich am 26. September 1990 im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu ihrer dritten und abschließenden Sitzung. Die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik wurde vom Minister für Bildung und Wissenschaft, Herrn Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, die Delegation der Bundesrepublik Deutschland von der Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Frau Ministerin Marianne Tidick, und Herrn Staatssekretär Dr. Fritz Schaumann in Vertretung des Bundesminister für Bildung und Wissenschaft geleitet.

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2. Die Bildungskommission stimmte darin überein, daß das Bildungswesen einen wesentlichen Beitrag zum politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erneuerungsprozeß in den fünf beitretenden Ländern wie für den Einigungsprozeß insgesamt leisten muß. Sie stellte fest, daß man auf dem Weg zu einem neuen Bildungswesen bereits einige wesentliche Schritte vorangekommen ist und daß es in Zukunft Aufgabe der neu entstehenden Länder ist, diesen Prozeß fortzusetzen. Die Reformbemühungen der DDR sind von Beginn an von Bund und Ländern fachlich und finanziell unterstützt worden. Hinzu kommen zahlreiche Hilfsmaßnahmen von privater Seite aus der Bundesrepublik. Die staatlichen und privaten Initiativen haben rasch zu einer intensiven Zusammenarbeit auf allen Ebenen und in allen Bereichen von Bildung und Wissenschaft geführt und den unmittelbaren Kontakt der Betroffenen ermöglicht.

Nach der Einigung geht es darum, die unter unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedingungen entstandenen Bildungssysteme weiter aufeinander zuzuführen. Dafür sind durch das DDR-Gesetz zur Einführung der Länder und den Einigungsvertrag die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen worden. Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik gilt auch in den neuen Ländern die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Damit fällt ihnen die Gestaltung von Bildung, Wissenschaft und Kultur weitgehend als eigene Aufgabe zu.

Für eine Übergangszeit wird es angesichts der Ausgangslage in den neuen Ländern zum Teil noch sehr unterschiedliche Strukturen geben. Es wird im Interesse der Bürger wichtig sein, möglichst bald das erforderliche Maß an Einheitlichkeit zu erreichen.

Das weitere Zusammenführen der beiden Bildungssysteme wird in den nächsten Monaten und Jahren eine wichtige gemeinsame Aufgabe in der Kultusministerkonferenz und in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sein. Dringend notwendige Modernisierungen im Bildungswesen der fünf neuen Länder werden die planerische und finanzielle Mitwirkung des Bundes und der Länder notwendig machen.

Darüber hinaus wird es für die Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen der fünf neuen Länder wichtig sein, so schnell wie möglich in das Netz europäischer und auch anderer internationaler Austausch- und Kooperationsbeziehungen einbezogen zu werden.

3. Im Bereich der allgemeinen Bildung hat die Bildungskommission Empfehlungen zur Neugestaltung des allgemeinbildenden Schulwesens in den neuen Ländern verabschiedet. Sie stellt darin fest, daß beim Zusammenwachsen der Bildungsbereiche das Prinzip der Kulturhoheit der Länder von grundlegender Bedeutung ist. Die Länder tragen ihren föderalen Rechten und Verpflichtungen im Schulbereich auch dadurch Rechnung, daß sie bei ihren bildungspolitischen Entscheidungen die Sicherung der gebotenen Einheitlichkeit und Chancengleichheit als eine ständige Aufgabe sehen. Durch die Entwicklung einer gemeinsamen und vergleichbaren Grundstruktur für das Schulwesen werden wesentliche Voraussetzungen für eine Freizügigkeit im Bildungswesen geschaffen. Basis dafür sind gemäß Artikel 37 des Einigungsvertrages des „Hamburger Abkommens” der Länder zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens und weitere einschlägige Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz.

Bestimmte Regelungen der Schulorganisation wie Beginn und Ende des Schuljahres und die Regelung der Ferien sowie die Fremdsprachenverpflichtung für den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses und der allgemeinen Hochschulreife sollten einheitlich bereits mit dem Schuljahr 1991/1992 gelten.

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Die Bildungskommission ist übereingekommen, daß die künftig in Deutschland für das Schulwesen geltenden Rahmenbedingungen und die bis dahin geltenden Übergangsfristen zwischen den Ländern in der Kultusministerkonferenz abgestimmt werden sollten.

Die Bildungskommission unterstützte im Bereich der beruflichen Bildung die schnellstmögliche Einführung des Ordnungsrahmens der Bundesrepublik für Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Berufsschulgesetz, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne) und erörterte die dafür notwendigen Handlungsfelder. Die Einführung erfolgte zum 1. September 1990, womit die Basis für den Reformprozeß in der beruflichen Bildung geschaffen wurde. Mit Bundes- und Länderhilfe wurden umfassende Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal in der beruflichen Bildung (Ausbilder, Berufsschullehrer, Weiterbildner) durchgeführt. Die Bundesregierung hat die Versorgung mit Informationsmaterialien, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen sichergestellt. Unterstützt wurden ferner Maßnahmen für die Unterbringung von Jugendlichen, die im Herbst 1990 entweder keinen Ausbildungsplatz erhalten haben oder deren Lehrverträge gelöst worden sind. Die Ergebnisse haben sich im Beschluß des Ministerrates vom 22. August 1990 niedergeschlagen. Die Bundesregierung beschloß am 25. September 1990 ein Vorsorgeprogramm, in dem auch Maßnahmen des Ministerrats teilweise weitergeführt werden sollen.

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Die Bundesregierung sieht bis zur Konsolidierung der neuen Länderregierungen und bis zur vollständigen Angleichung an das duale System, das in der ausgeprägten Form wie in der Bundesrepublik bisher nicht bestand, weiteren dringenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

In der Bildungskommission wurde im Bereich Hochschule/Wissenschaft Einvernehmen erzielt, zur Schaffung einer einheitlichen Wissenschafts- und Forschungslandschaft im vereinten Deutschland, den Wissenschaftsrat mit einer umfassenden Bestandsaufnahme der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in der DDR zu betrauen, in die alle universitären und außeruniversitären Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen einbezogen werden. Sie soll Grundlage für eine Bewertung der Einrichtungen durch den Wissenschaftsrat und für Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Struktur der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in der DDR, zur Einordnung der Einrichtungen und Institutionen in diese Struktur sowie zum Ausbau der Einrichtungen sein.

Die Hochschulen in den neu hinzutretenden Ländern werden sich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten – auch für Bewerber aus der Bundesrepublik – weiter öffnen. Die Kapazitätsbemessung soll nicht mehr von Parametern wie Wohnheim- und Mensaplätzen abhängig gemacht werden.

Darüber hinaus bestand Übereinstimmung über die Ausweitung des Geltungsbereichs des Hochschulbauförderungsgesetzes auf das Gebiet der neu hinzutretenden Länder sowie die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche von Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland (u.

a. Wissenschaftsrat, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Deutscher Akademischer Austauschdienst, HIS-GmbH, Begabtenförderungswerke usw.). Um einen gesicherten Überblick über die Sozialsituation der Studenten an den Hochschulen der neu hinzutretenden Länder zu erhalten, sollen diese möglichst schon in die 13. Sozialerhebung einbezogen werden.

Die Bildungskommission sieht die rasche Fortführung der Arbeit in den vorhandenen Gremien als dringlich an, angesichts der baulichen Substanz und der Ausstattung der Hochschulen in den neuen Ländern, die z. T. weitgehender Verbesserungen bedürfen. Eine Reihe bedeutender Fachrichtungen muß inhaltlich umgestaltet bzw. in großen Bereichen weiterentwickelt werden.

Die Weiterbildung leistet nach Auffassung der Bildungskommission einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der beruflichen Qualifizierung und des Demokratieverständnisses. Sie hält angesichts des großen Bedarfs bei den Bürgern in den neuen Ländern die Sicherstellung ausreichender Weiterbildungskapazitäten für erforderlich. Sie hat sich deshalb insbesondere mit der Überführung erhaltenswerter Einrichtungen in neue Trägerstrukturen und der Umwandlung und Neugründung von Trägern der Weiterbildung befaßt.

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Im Rahmen der Bildungskommission sind Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung der Ausbildungsförderung in der DDR erarbeitet worden. Auf der Grundlage dieser Vorschläge ist in den Anlagen I und II des Einigungsvertrages geregelt worden, mit welchen Modifikationen das BAföG am 1. Januar 1991 in den neu gebildeten Ländern im Gebiet der heutigen DDR in Kraft tritt bzw. welche Vorschriften des Stipendienrechts der bisherigen DDR bis dahin fortgelten.

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4. Wichtige Perspektiven für die einzelnen Bereiche des Bildungswesens in den neuen Ländern sieht die Kommission mit dem Einigungsvertrag vorgezeichnet.

Im Schulwesen sind die bei der Neugestaltung erforderlichen Regelungen, einschließlich der Übergangsregelungen, von den fünf Ländern zu treffen. Die notwendigen Regelungen zur Anerkennung von Abschlüssen schulrechtlicher Art werden in der Kultusministerkonferenz vereinbart. In beiden Fällen sind Basis das Hamburger Abkommen und die weiteren einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz.

Im Bereich der beruflichen Bildung kommt es entscheidend darauf an, eine qualifizierte Ausbildung für alle jungen Menschen zu gewährleisten und damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und zu sichern. Für die berufliche Weiterbildung junger Erwachsener, die eine Ausbildung nach der Systematik der Facharbeiter-Berufe der Deutschen Demokratischen Republik absolviert haben und zusätzlich einen Abschluß in einem damit verwandten anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung erwerben wollen, sollen Betriebe, zuständige Stellen und Träger sonstiger Bildungseinrichtungen entsprechende Maßnahmen entwickeln und anbieten.

Im Hochschulbereich geht es insbesondere um die Wiederherstellung der Freiheit und Pluralität von Lehre und Forschung. Wichtigste Voraussetzungen dafür sind die Hochschulautonomie, die weitere Öffnung des Zugangs zum Studium und zur wissenschaftlichen Tätigkeit sowie größere Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Hochschullehrer, Forscher und Studenten. Die Hochschulforschung muß gestärkt werden.

Demokratie und soziale Marktwirtschaft machen in den beitretenden Ländern Weiterbildung in einer völlig neuen Dimension erforderlich. Sie ist das Instrument, um die Bildungsinhalte, die für die aktive Gestaltung der neuen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung erforderlich sind, möglichst rasch vielen Bürgern zu vermitteln. Weiterbildungsmaßnahmen müssen dazu beitragen, das gegenseitige Kennenlernen zu fördern sowie die gemeinsame Gestaltung der Zukunft in einem vereinigten Deutschland zu ermöglichen.

Im Einigungsvertrag ist die Einbeziehung der fünf neuen Länder in die gemeinsame Bildungsplanung und Forschungsförderung von Bund und Ländern vorgesehen. Die Regierungen von Bund und Ländern werden die entsprechenden Vereinbarungen gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes rasch abschließen.

5. Bund und Länder der Bundesrepublik werden die neuen Länder bei ihrer Reform von Bildung und Wissenschaft und beim Aufbau der neuen Länderverwaltungen sowie beim Verwaltungsvollzug unterstützen.

Die Gemeinsame Bildungskommission stellt abschließend fest, daß in der kurzen Zeit ihrer Arbeit wichtige Voraussetzungen und Orientierungshilfen für das Zusammenführen beider Bildungssysteme erarbeitet worden sind. Sie hat damit einen Beitrag für die Vereinigung leisten können. Die Kultusministerkonferenz und die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung als künftige gemeinsame Gremien sind aufgerufen, die Arbeit für ein gemeinsames Bildungswesen fortzusetzen.

Quelle: Gemeinsame Bildungskommission, „Ergebnisse der dritten und abschließenden Sitzung vom 26. September 1990,“ BMBW Presseinformation, Nr. 143/90, 26. September 1990, S. 220–25.