Quelle
In allen Gauen Deutschlands hat sich die Ueberzeugung durchgerungen, daß das Ueberwuchern des jüdischen Elementes die ernstesten Gefahren für unser Volksthum in sich birgt, Allerwärts, wo Christ und Jude in soziale Beziehungen treten, sehen wir den Juden als Herrn, die eingestammte christliche Bevölkerung aber in dienstbarer Stellung. An der schweren Arbeit der großen Masse unseres Volkes nimmt der Jude nur einen verschwindend kleinen Antheil; auf dem Acker und in der Werkstatt, in Bergwerken und auf Baugerüsten, in Sümpfen und Kanälen – allerwärts regt sich nur die schwielige Hand des Christen. Die Früchte seiner Arbeit aber erntet vor allem der Jude. Weitaus der größte Teil des Kapitals, welches die nationale Arbeit erzeugt, konzentriert sich in jüdischer Hand; gleichzeitig mit dem beweglichen Kapital aber mehrt sich der jüdische Immobiliarbesitz. Nicht nur die stolzesten Paläste unserer Großstädte gehören jüdischen Herren, deren Väter oder Großväter schachernd die Grenzen unseres Vaterlandes überschritten haben, sondern auch der ländliche Grundbesitz, diese hochbedeutende conservative Basis unseres staatlichen Gefüges, gelangt mehr und mehr in die Hände der Juden.
Angesichts dieser Verhältnisse und des massenhaften Eindringens semitischer Elemente in alle Stellungen, welche Macht und Einfluß gewähren, erscheint vom ethischen, wie vom nationalen Standpunkte die Frage wahrlich nicht unberechtigt: welche Zukunft steht unserem Vaterlande bevor, wenn es dem semitischen Element noch auf ein Menschenalter hinaus möglich bleibt, auf unserem heimischen Boden gleiche Eroberungen zu machen, wie in den beiden letzten Jahrzehnten? Wenn der Begriff „Vaterland“ seiner idealen Bedeutung entkleidet, wenn der Gedanke, daß es unsere Väter waren, die diesen Boden der Wildnis entrissen, die ihn in tausend Schlachten mit ihrem Blute gedüngt haben, unserem Volke nicht verloren gehen, wenn der innige Zusammenhang von deutschem Brauch und deutscher Sitte mit christlicher Weltanschauung und christlicher Ueberlieferung erhalten bleiben soll, dann darf ein fremder Stamm, dem unsere humane Gesetzgebung das Gast- und Heimatrecht gewährt hat, der uns aber seinem Fühlen und Denken nach ferner steht, als irgend ein Volk der gesammten arischen Welt, auf deutschem Boden nie und nimmer zum herrschenden aufsteigen.
Die Gefahr für unser Volksthum muß sich naturgemäß in demselben Maße steigern, in welchem es den Juden gelingt, nicht nur das nationale und religiöse Bewußtsein durch die Presse zu verkümmern, sondern auch in Staatsämter zu gelangen, deren Trägern es obliegt, über die idealen Güter unseres Volkes zu wachen. Wir denken dabei vor allem an die Berufsstellungen der Lehrer und der Richter; beide waren den Juden bis in die jüngste Zeit hinein unzugänglich und müssen ihnen wiederum verschlossen werden, wenn nicht die Autoritätsbegriffe des Volkes verwirrt und sein Rechts- und Vaterlandsgefühl erschüttert werden sollen. Schon beginnt das germanische Ideal persönlicher Ehre, Mannestreue, echter Frömmigkeit sich zu verrücken, um einem kosmopolitischen Pseudo-Ideal Platz zu machen.
Soll unser Volk nicht der wirtschaftlichen Knechtschaft unter dem Druck jüdischer Geldmächte, soll es nicht dem nationalen Verfall unter dem Einfluß einer vorzugsweise von dem Judentum vertretenen materialistischen Weltanschauung überantwortet werden, dann sind Maßregeln, welche dem Ueberwuchern des Judentums Halt gebieten, unabweisbar geboten. Nichts liegt uns ferner, als irgend welche Bedrückung des jüdischen Volkes wieder herbeiführen zu wollen; das, was wir erstreben, ist lediglich die Emanzipation des deutschen Volkes von einer Art Fremdherrschaft, welche es auf die Dauer nicht zu ertragen vermag. Es ist Gefahr im Verzuge, deshalb gestatten wir uns, Ew. Durchlaucht mit der ehrfurchtsvollen Bitte zu nahen:
Hochdieselben mögen Ihren mächtigen Einfluß in Preußen und in Deutschland dahin geltend machen:
1. daß die Einwanderung ausländischer Juden, wenn nicht gänzlich
verhindert, so doch wenigstens eingeschränkt werde;
2. daß die
Juden von allen obrigkeitlichen (autoritativen) Stellungen
ausgeschlossen werden und daß ihre Verwendung im Justizdienste –
namentlich als Einzelrichter – eine angemessene Beschränkung
erfahre;
3. daß der christliche Charakter der Volksschule, auch
wenn dieselbe von jüdischen Schülern besucht wird, streng gewahrt
bleibe und in derselben nur christliche Lehrer zugelassen werden,
daß in allen übrigen Schulen aber jüdische Lehrer nur in besonders
motivierten Ausnahmefällen Anstellung erlangen;
4. daß die
Wiederaufnahme der amtlichen Statistik über die jüdische Bevölkerung
angeordnet werde.
Mit dem Ausdruck größter Ehrerbietung und unerschütterlichen Vertrauens verharren wir als Euer Durchlaucht aufrichtigst ergebene
An den Reichskanzler, Fürsten v. Bismarck, Durchlaucht in Berlin
Dr. v. Biarowsky, Dekan, Erlangen.
Professor Dr. Brecher,
Lehrer an der Kriegsakademie zu Berlin.
Otto Graf Bredow-Görne,
Appelations-Gerichtsrat a. D. und Rittergutsbesitzer.
Breyther,
Pfarrer in Klein-Jena bei Naumburg.
Freiherr Dr. Hans v. Bülow,
Intendant der herzoglichen Hofkapelle, Meiningen.
Dreyhaupt,
Pastor in Saaleck.
Konsistorialrat Dr. A. Ebrard,
Erlangen.
Gotthold Erhardt, Buchhändler in
Nürnberg.
Professor Dr. H. Fechner, Oberlehrer am
Johannes-Gymnasium zu Breslau.
Dr. Bernhard Förster,
Charlottenburg.
Hapke, Prediger, Berlin.
Dr. Hans Jungfer,
Gymnasiallehrer, Berlin.
Kindermann, Kaiserl. Hofgärtner,
Schloß Babelsberg.
Albert Knauer, Kaufmann, Berlin,
Köpnickertsr. 123. v Kröcher-Vogtsbrügge.
Dr. med. Krug,
Hofrat, Chemnitz.
I. Kühne, Buchbindermeister, Berlin,
Krautstr. 7.
Ernst Lumpe, Schlossermeister, Berlin, Wilhelmstr.
144 a.
Otto March, Regierungs-Baumeister,
Charlottenburg.
Milde, Amtsgerichtsrat, Lublinitz.
Richard
Müller, Ingenieur, Berlin, Eichendorffstr. 8.
Professor Dr. F.
Pfaff, Erlangen.
Hermann v. Pfister, Major z. D., auf Schloß
Philippseich bei Darmstadt.
Max v. Poncet, Rittergutsbesitzer
und Glasfabrikant, Friedrichshain.
R. L. C. Graf v. d.
Recke-Volmerstein, Major a. D., auf Höschen-Kommende.
Dr.
Rapprecht, Sanitätsrat, Hettstädt.
Rudolph Meyer v. Schauensee,
Nürnberg.
Schirmer, Gutspächter und Amtsvorsteher, Neuhaus bei
Delitzsch.
Ernst Schmeitzner, Verlags-Buchhändler,
Chemnitz.
Graf von der Schulenburg, Major a. D., Mitglied des
Herrenhauses, Beetzendorf.
v. Selchow, Rittergutsbesitzer,
Rudnik bei Ratibor.
Seydel, Rittergutsbesitzer und
Fabrik-Besitzer, Guben.
Stöcker, Hofprediger,
Berlin.
Stromberger, Pfarrvikar, Biebesheim bei
Darmstadt.
Carl Reichsfreiherr v. Thüngen auf
Roßbach.
Wayl, Amtsrichter, Alsfeld in Hessen.
C. v.
Watzdorff-Wiesenburg.
H. Weber, Buchdrucker, Berlin S.,
Fürstenstr. 12.
Dr. Camillus Wendeler, Steglitz bei
Berlin.
H. Widemann, Rechts-Anwalt und Notar,
Chemnitz.
Widemann, Juwelier, Dresden-Neustadt.
C.
Wilmanns, Amtsgerichtsrat, Berlin.
Freiherr Hans Paul v.
Wolzogen, Bayreuth.
v. Wulffen, General-Lieutenant z. D.,
Breslau.
Professor Friedrich Zöllner, Universität Leipzig.
Quelle: Die „zweite Version“ der „Antisemitenpetition“ wurde im Reichsboten, Nr. 269, vom 16. November 1880 gedruckt und ist wieder veröffentlicht in Karsten Krieger, Hrsg., Der „Berliner Antisemitismusstreit“ 1879–1881. Eine Kontroverse um die Zugehörigkeit der deutschen Juden zur Nation. Kommentierte Quellenedition, 2 Teile. München: K. G. Saur, 2003–2004, Teil 2, S. 579–83. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung.