Kurzbeschreibung

Im folgenden Manifest des Ersten Antijüdischen Kongresses, der in der sächsischen Hauptstadt kurz nach dem Höhepunkt der ersten deutschen Antisemitismuswelle stattfand, verarbeiteten die Teilnehmer praktisch alle Elemente der „Judenfrage“ zu der Konstruktion—der Erfindung—eines monumentalen Kampfes gegen das internationale „jüdische Parasitentum.“ Indem das Manifest behauptete, die christlichen Völker hätten allesamt keine andere Wahl, als die Juden für biologisch fremdartig anzusehen, forderte es die Aufhebung der Emanzipation der Juden und eine „Selbstvertheidigungs-Bewegung.“ Die Versammlungsdelegierten waren praktisch ein „Who’s Who“ der damaligen deutschen, österreichischen und ungarischen Antisemiten. Dass diese Personen immer noch miteinander um die Führung der Bewegung rangen, lässt sich aus dem Zusatz schließen, den zwei bayerische Adlige gemeinsam verfassten. Allerdings waren sich die Delegierten darin einig, dass die bisherigen staatlichen Maßnahmen zur Verteidigung des „christlichen Staates“ wirkungslos gewesen seien. Der Ton dieses Dokuments unterscheidet sich grundlegend von der vorangegangenen Schilderung der Reichshallenversammlung, war jedoch für agitatorische Zwecke deren perfekte Ergänzung, da es vorgab, die internationale „jüdische Verschwörung“ nicht mit aufhetzender Rhetorik, sondern mit historischen „Fakten“ zu dokumentieren. Damit steht es stellvertretend für andere zeitgenössische Programme, Flugblätter und pseudowissenschaftliche Schriften, die behaupteten, empirische Beweise für die so genannten „Weltherrschaftsbegierden“ der Juden vorzulegen.

Manifest an die Regierungen und Völker der durch das Judenthum gefährdeten christlichen Staaten (Dresden, 11./12. September 1882)

Quelle

Manifest an die Regierungen und Völker der durch das Judenthum gefährdeten christlichen Staaten laut Beschlusses des Ersten Internationalen Antijüdischen Kongresses zu Dresden am 11. Und 12. September 1882

An die Regierungen und Völker der durch das Judenthum gefährdeten christlichen Staaten!

Gleichwie im Laufe der vergangenen Jahrhunderte die Kultur, die Civilisation, den Wohlstand und die Zukunft der europäischen christlichen Völker abwechselnd die Araber, die Tataren und die Türken bedroht haben – Völker fremder Race und Religion, deren Angriffe und Ansturm die Waffen der europäischen christlichen Völker seinerzeit siegreich zurückschlugen: so bedroht in unsern Tagen eine andere fremde Race die Kultur, die Civilisation, den Wohlstand und die Zukunft der europäischen christlichen Völker; eine fremde Race, die nicht minder gefährlich, ja mit Rücksicht auf ihre Mittel und Ziele, wohl noch gefährlicher ist, als jene aggressiven Volkselemente. Und diese fremde Race ist die jüdische Race.

Der richtige Instinkt der europäischen christlichen Völker hat diesen geschworenen, natürlichen Erbfeind bis zu den neuesten Zeiten im Zaume gehalten, den Erbfeind, dem gegenüber einschränkende legislative Verfügungen sich als nur halbe Maassregeln und unzulängliche Schutzwaffen der christlichen Völker erwiesen haben.

Dieser Zustand aber hat sich seit dem Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts, in den einzelnen europäischen Staaten stufenweise radikal verändert.

Die zum Siege gelangten Ideen der französischen Revolution: die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, haben auch vor der jüdischen Race die Schranken niedergerissen, welche zum Schutze der christlichen Völker errichtet worden waren.

Das Prinzip der Freiheit wurde auch auf jene Race angewandt, deren erstes und höchstes Sinnen und Trachten überall darin besteht, die übrigen Völker durch Raffinement jeder Art in moralische und materielle Sklavenketten zu schlagen, da nach ihren religiösen und nationalen Traditionen alle diese Völker nur erschaffen sind, um ihr zu dienen.

Das Prinzip der Gleichheit wurde auch auf jene Race angewandt, die mit uns nicht gleich sein will, sich für ein von Gott privilegirtes Volk, die übrigen Menschen aber für niedere Wesen, für unreine Thiere hält.

Das Prinzip der Brüderlichkeit wurde auch auf jene Race angewandt, die uns Nichtjuden nicht einmal für ihre Nächsten, für ihre Mitmenschen anerkennt, und nach deren Talmud die Nichtjuden zur Ausrottung bestimmte Feinde sind, die zu betrügen, zu bestehlen, auszupressen, in den Abgrund des Verderbens zu stossen, gegen die falsch zu schwören, die zu entehren, ja zu ermorden, vor ihrem Gott eine angenehme Handlung ist.

Kein Wunder also, wenn der moderne Liberalismus, der sich mit den Interessen der vorwärtsstürmenden Judenschaft immermehr identifizirte, sich den Juden gegenüber zu einem Pseudo-Liberalismus gestaltete und in den Händen der Juden diesen selbst zu einem bequemen Mittel ward, ihre Weltherrschaftspläne zu verwirklichen und die europäischen Völker in Ketten zu schlagen.

Die Juden sind zu unumschränkten Herrschern des Geldmarktes geworden; sie beherrschen die Börsen, wo sie die Preise des Geldes und der Geldwerthe, der Rohprodukte und der industriellen Artikel nach Belieben bestimmen; und hiedurch sind sie es, die über den Geldbeutel des Kapitalisten, über die Frucht des Schweisses des Landmannes und des Gewerbetreibenden verfügen. Sie beherrschen die Banken und überhaupt die Geldinstitute; und hiedurch sind sie die Schöpfer der fictiven Werthe, die Herren des Kredits und des Geldumsatzes, deren Kanäle sie nach ihrem Belieben vor den eigenen Stammesgenossen eröffnen und vor den ihnen nicht genehmen Nichtjuden versperren.

Die natürliche Folge dieser Monopolisirung des Geldmarktes ist, dass der Bauer, der Grossgrundbesitzer, der Fabrikant, der Handwerker, der Kaufmann u. s. w. in materielle Abhängigkeit von den Juden gerathen sind; und da auf diese Weise ihre Existenz von der Willkür der Juden bedingt wurde, so mussten sie zu deren gehorsamen Dienern, zu deren Schleppenträgern werden. Hiezu gesellt sich noch, dass die Juden bei den Banken, Eisenbahnen, Versicherungsgesellschaften u. s. w. im öffentlichen Leben wirkende einflussreiche Männer in reichdotirten Aemtern anstellen, und diese auf solche Art Ausgehaltenen, gleichsam jüdischen Lehensträger, sind in den Gesetzgebungen und Regierungskreisen die dienstfertigsten und mächtigsten Stützen der jüdischen Macht.

Die Spitze dieser nationalökonomischen und finanziellen Pyramide bildet die Rothschild’sche „Dynastie“, die zum Bankier der stets kreditbedürftigen Staaten geworden ist, ohne deren Zustimmung heute schon kaum Krieg geführt werden kann; und wenn doch ein Krieg geführt wird, so ist ihr dies nur eine neue günstige Gelegenheit, ihre Milliarden mit weiteren Milliarden vermehren und die Kapitalien der europäischen Völker – selbst durch Ausbeutung des nationalen Unglücks derselben – in den Händen der „Dynastie“ und der jüdischen Race immermehr konzentriren zu können.

Durch die am Marke der Völker nagenden und durch die jüdischen Geldmächte fortwährend vermehrten ungeheueren Staatsschuldenlasten sind die Regierungen einzelner verschuldeter Staaten zu blossen Juden-Agenturen, zu jüdischen Geldeintreibungs-Organen herabgesunken. Daher die absolute Unthätigkeit dieser Regierungen der Judenfrage gegenüber, ja ihr feindliches Verhalten gegen ihre eigenen Völker im Interesse der Judenschaft.

Es ist der Judenschaft gelungen, den grössten Theil der periodischen Presse theils unmittelbar in ihre Hände zu bekommen, theils aber mittelbar für sich so zu beeinflussen, dass bis zu den neuesten Zeiten in Mittel-Europa kaum ein Blatt existirt hat, das die Wahrheit dem Judenthum gegenüber auszusprechen gewagt hätte.

So sind die Juden zu unumschränkten Gebietern, zu Fabrikanten der öffentlichen Meinung geworden. Jede sich gegen sie erhebende noch so begründete Klage wird unterdrückt, jeder die Judenherrschaft scheinbar auch nur im Entferntesten berührende Artikel bei Seite gelegt. Sie spenden Lob und Tadel über Lebende und Todte, über Fürsten, Staatsmänner, Beamte, Gelehrte, Künstler u. s. w., ja sogar über das Privatleben der Einzelnen. Das Fortkommen der im öffentlichen Leben wirkenden Männer und die Anerkennung und Belohnung ihrer Verdienste ist von der Gewogenheit der Judenpresse bedingt, folglich muss ein Jeder, der auf irgend einer öffentlichen Laufbahn zum Ziele gelangen will, nach der Gunst der Judenpresse und somit auch nach der Gunst der Judenschaft haschen.

Die Folge dieses Zustandes ist jene intellektuelle Sklaverei und jene dem Judenthum gegenüber vorherrschende moralische Feigheit, die einen der charakteristischesten Zuge unseres Zeitalters bildet. Aufstrebende junge Kräfte sind um ihre Zukunft, bejahrte Männer, die sich einen Namen erworben, sind um ihre Vergangenheit und um ihren Ruf nach ihrem Tode besorgt, und damit sie sich Alles dessen mit Hülfe der Judenpresse versichern, werden sie zu Schleppenträgern der jüdischen Macht, werden sie zu Verräthern der eigenen Nation und Race und somit ihrer eigenen Blutsverwandten.

Die Juden haben in vielen Ländern das Logenwesen verfälscht, seines Wesens entkleidet und dasselbe zu einem der gefährlichsten und erfolgreichsten Mittel der jüdischen Macht erniedrigt.

Hauptsächlich im Wege der Presse untergräbt das Judenthum immermehr die christliche Religion, die doch zu einer specifischen Racen-Religion der europäisch-arischen Völker geworden ist, und deren Zauberkreise sich kein einziges europäisch-arisches Volk hat entziehen können. Das bezeugt die Geschichte von 18 Jahrhunderten, während welcher ganzen Zeit im Kreise der europäisch-arischen Völker keine einzige neue Religion auch nur zu entstehen vermocht hat, deren Grundlage nicht das Evangelium Christi gebildet hätte. Es war das Christenthum, das zur Römerzeit die europäisch-arische Race einerseits vom moralischen Bankerutt und der sozialen Auflösung, andererseits aber von dem halbwilden Barbarismus errettete und dieselbe regenerirte, indem es die Civilisation, die Cultur der europäisch-arischen Race auf feste religiöse, moralische und soziale Grundlagen legte.

Die christliche Religion ist die mächtigste Reaktion gegen die jüdischen Weltherrschaftstendenzen, ein unüberwindlicher Protest gegen die Ueberhebung der semitischen über die arische Menschenrace, und so ist es nur zu natürlich, dass die Judenschaft ein geschworener Todfeind sowohl des Begründers dieser Religion, als auch der christlichen Religion selber ist.

Da nun hiernach das Judenthum die Superiorität und Herrschaft seiner semitischen Race erst dann fest begründen kann, wenn es ihm gelungen ist, diese ihm gegenüber bestehende natürliche Reaktion zu besiegen und die Institution des Christenthums zu zerstören: so bildet das Christenthum den ersten und hauptsächlichsten Zielpunkt seiner Angriffe.

Da das jüdische Volk seine uralte Nomaden-Natur dem Wesen nach auch bis zum heutigen Tage behalten hat, ist ihm der Begriff des Vaterlandes unbekannt. Als Kosmopolit bekennt sich der Jude zu dem Prinzip: Ubi bene, ibi patria. Der Jude kann also kein Patriot sein, der mit Liebe, Hingebung und Selbstaufopferung an dem Boden hinge, auf dem er geboren, und der diesen Boden im Schweisse seines Angesichts bebaute. Wenn hie und da der Jude auch Landwirthschaft betreibt, so ist das nichts Anderes als eine Raubwirthschaft, welche die Wälder verwüstet, die produktive Kraft des Bodens erschöpft und denselben solcherweise immer mehr steril macht. Auch bebaut er den Boden nicht; denn er selbst nimmt Pflug, Sense und Hacke nicht in die Hand, ja er lässt den Boden nicht einmal durch Andere gern bebauen; er betrachtet den Grundbesitz mehr nur als Hypothek, den Landmann nur als einen durch Wucher auszubeutenden Sklaven, dessen schwerer Arbeit Frucht ihm gehört.

Die Gesetzgebungen haben den Boden befreit und den Bauer zu seinem eigenen Herrn gemacht, indem sie die Hörigkeit abschafften: und heute nach Verlauf einiger Jahrzehnte sind wir dahin gelangt, dass wir das Volk von der neuen jüdischen Hörigkeit befreien müssen, welche ärger ist als die alte; denn der Bauer ist ein unbedingter Verpflichteter des jüdischen Wucherers und Schankwirthes, der ihn, kraft des erwirkten Licitationsrechtes, zu jeder Stunde von Haus und Hof vertreiben und ihn sammt seiner Familie zum Heimathlosen machen kann.

Hierin liegt eine der Hauptursachen der immer massenhafter werdenden Auswanderung nach Amerika, wodurch der Boden mittelst des jüdischen Wuchers und der jüdischen Plackereien seiner fleissigen, arbeitsamen Ureinwohner beraubt wird, deren Platz nun unproduktive Schacherjuden einnehmen.

Indem der Talmud den Juden, Nichtjuden gegenüber, die Verübung jedweder Ungerechtigkeit und Verbrechen erlaubt, ist durch die Juden die Rechtsordnung und damit auch die gesellschaftliche Ordnung mit Umsturz bedroht. Die Kriminal-Statistik beweist, dass die Juden in der Rubrik der Verurtheilten und noch mehr in der Rubrik der Angeklagten mit unverhältnissmässig grösserem Prozentsatze figuriren, als die Nichtjuden. Es gelingt aber einer grossen Anzahl der jüdischen Angeklagten, in Folge des engen Zusammenhaltens der Juden, theils mit Hülfe falscher, meist jüdischer Zeugen, theils aber durch Bestechung der fungirenden Organe, der Verurtheilung zu entgehen. Es bestehen ganze wohlorganisirte jüdische Bestecherbanden, die über die verschuldeten Beamten und Richter frei disponiren, und deren Fäden und Netze in manchen Ländern bis zu den höchsten Regierungs- und Richterkreisen reichen.

Aus diesem Grunde kann ein Nichtjude einem Juden gegenüber oft auch sein klarstes Recht nicht zur Geltung bringen; ja er ist im Gegentheil sogar der Gefahr ausgesetzt, dass er von Seiten der bestochenen Beamten im Bunde mit den Juden oft sein Leben lang zur Zielscheibe von Chikanen und Verfolgungen gemacht wird. Es ist eine der charakteristischesten jüdischen Taktiken – und dies erklärt am meisten ihre staunenswerthen Erfolge – dass sie jene Nichtjuden, die sie einmal zu ihrem Opfer ausersehen haben, aus Furcht vor einer eventuellen Retorsion nie mehr aus ihren Krallen lassen, so lange bis diese entweder sich ihnen ergeben, oder materiell und moralisch zu Grunde gerichtet sind. Da nun auch nach der Devise der „Alliance israélite universelle“ „Alle Israeliten für einander verantwortlich sind“, so betrachtet die Gesammtheit des Judenthums die Privatangelegenheiten eines jeden einzelnen Juden, Nichtjuden gegenüber, als ihre eigene Angelegenheit, und so sieht sich der Nichtjude, der sein Recht geltend machen will, in ultima analysi der Gesammtheit des Judenthums gegenüber.

Bei einem solchen Zustande existirt für die Nichtjuden, den Juden gegenüber, die durch Verfassung und Gesetz gewährleistete Rechtsgleichheit in der Praxis nicht.

Das schon in sich eng zusammenhaltende internationale Judenvolk hat seit dem Jahre 1860 in der zu Paris konstituirten „Alliance israélite universelle“ ein internationales leitendes Hauptorgan erhalten, welches auf dem ganzen Erdenrund Filialen besitzt. Dieser angeblich blosse Wohlthätigkeits-Verein hat sich immermehr den Charakter einer politischen Assoziation beigelegt, die mit den Regierungen der einzelnen Staaten eine quasi-diplomatische Fühlung unterhält, ja sogar im Jahre 1878 um den Berliner Kongress herum schon durch seine Delegirten sich repräsentiren liess.

Dieser politische universale Judenbund setzt das Judenthum in den Stand, sein ganzes internationales Gewicht und seine ganze internationale Macht gegen die von Seiten der Nichtjuden auf irgend einem beliebigen Punkte der Erde auftauchenden Angriffe, richtiger gesagt: berechtigte Selbstvertheidigungs-Aktionen, zu konzentriren und jede gegen die jüdische Macht zu Tage tretende Widerspenstigkeit exemplarisch zu ahnden, damit es die Sklavenketten, in welche es die europäischen christlichen Völker, hauptsächlich in Mittel- und Ost-Europa zu schlagen verstand, immer fester zu schliessen in der Lage sei.

Bei einem so besorgnisserregenden und fortwährend drückender werdenden Stande der Dinge, einerseits Angesichts der grossen Gefahren, mit denen die unter internationalem Oberkommando stehende jüdische Race den Wohlstand, die Ruhe, die Rechtssicherheit, die Kultur, die Civilisation und die Zukunft der christlichen Völker in fortwährend gesteigertem Maasse bedroht – andererseits auch Angesichts jener unverantwortlichen kalten Gleichgültigkeit, mit welcher viele Regierungen dem, von Seiten ihrer Völker mit dem Judenthum geführten, ungleichen sozialen Selbstvertheidigungskampfe zusehen, ja sogar in manchen Staaten geradezu für die Juden Partei nehmen und den Händen ihrer eigenen Völker die Mittel des Selbstschutzes entwinden, indem sie denselben in der Judenfrage die Pressfreiheit, das Vereins- und Versammlungsrecht und das Recht der Redefreiheit verkümmern – endlich aber durch die Ueberzeugung getrieben, dass in dieser Frage die Initiative zu ergreifen nunmehr eine unaufschiebbare Pflicht der Selbsterhaltung der christlichen Gesellschaft ist und zwar ohne Nationalitäts- und Konfessionsunterschied. – haben sich aus mehreren, durch das Judenthum in ausnehmendem Maasse bedrohten Staaten Parlamentsmitglieder, Geistliche, Offiziere, Beamte, Advokaten, Aerzte, Gelehrte, Professoren, Künstler, Journalisten, Landwirthe, Fabrikanten, Handwerker, Kaufleute und andere Freunde der Sache, die sich mit dem theoretischen Studium der Judenfrage jahrelang beschäftigten und gleichzeitig diese Kalamität auch aus dem praktischen Leben in ihrer ganzen Tragweite kennen – am 11. und 12. September des Jahres 1882 zu Dresden zu einem internationalen Kongress in grosser Anzahl versammelt, wo sie die Judenfrage zum Gegenstand einer eingehenden Besprechung gemacht und unter Anderem beschlossen haben, als Sachverständige an die Regierungen und Völker der durch die Juden gefährdeten christlichen Staaten hiemit einen Appell zu richten.

Dieser, zur Wahrung der Interessen der nichtjüdischen Gesellschaft zustande gekommene, erste internationale Kongress beabsichtigt nicht, den Ereignissen vorgreifend, hinsichtlich der Lösung der Judenfrage ein detaillirtes Programm aufzustellen.

Die heutige Macht der jüdischen Race ruht auf viel festeren Grundlagen, dieses Parasitenvolk hat sich in den Körper unseres gesellschaftlichen und staatlichen Lebens schon viel zu tief eingefressen, als dass dieser erste Kongress sich der Täuschung hingeben könnte, dass seine eventuellen detaillirten Propositionen schon heute durchführbar wären.

Doch möchten wir über den Endzweck, den die europäischen Völker sich vorzeichnen müssen, schon heute in’s Reine kommen, und aus diesem Grunde, und ferner, weil es eine Selbsttäuschung ist zu glauben, dass die jüdische Race mit anderen, zumal mit christlichen Völkern je verschmelzt und assimilirt werden könnte – dies ist ja seit 3000 Jahren nie und nirgends geschehen – erklärt der Kongress, dass die Judenfrage einzig und allein nur auf solchem Wege endgültig und in vollständig befriedigender Weise gelöst werden kann, wie seinerzeit durch die betreffenden angegriffenen europäischen Staaten die arabische, die tatarische und die türkische Frage gelöst worden ist.

Europa gehört den christlichen Völkern, und darum soll es nicht als Versuchsterrain für die Herrschgelüste feindlicher, herrschsüchtiger, nichtchristlicher Volkselemente dienen.

Dass gegen die jüdische Race einschränkende gesetzliche Verfügungen – und seien diese noch so strenge – nicht zum Ziele führen, das beweist sattsam die Geschichte der vergangenen Jahrhunderte. Es würde das Judenthum, dem durch keinerlei gesetzliche Verfügungen bisher dauernde Schranken gesetzt werden konnten, diese einschränkenden gesetzlichen Verfügungen nach einigen Jahrzehnten von Neuem beseitigen und die Völker zu einem immer wiederholten aufreibenden Kampfe zwingen.

Die Judenemanzipation aber, von welcher Europa vor Jahrzehnten die Verschmelzung der Judenschaft mit den christlichen Völkern erwartet hatte, hat ein vollständiges Fiasco gemacht und nur dazu gedient, jeden denkenden Kopf davon zu überzeugen, dass es für die europäischen Völker eine absolute Unmöglichkeit ist, mit der in ihrem Kreise lebenden Judenschaft einen modus vivendi herstellen zu können.

Indem dieser erste internationale antijüdische Kongress die Details der Modalitäten der Lösung der Judenfrage sonach einstweilen den sich entwickelnden Ereignissen überlässt, erachtet er es jetzt nur als seine Aufgabe, das Ingangbringen und die Organisation der gesellschaftlichen internationalen Selbstvertheidigung zu veranlassen.

Und hier wenden wir uns mit unserem Appell in erster Reihe an die Regierungen, in zweiter Reihe aber an die christlichen Völker, an die christliche Gesellschaft der verjudeten europäischen Staaten.

Die Regierungen, als die aus christlichen Mitgliedern bestehenden Räthe christlicher Herrscher, fordern wir auf, dass sie dem ununterbrochen währenden und gegenwärtig ungleichen Selbstvertheidigungskampfe ihrer Völker mit dem Judenthum, diesem ihrem geschworenen Feinde, keine künstlichen Hindernisse dadurch in den Weg legen, dass sie ihren Völkern in der Judenfrage die Pressfreiheit, das Vereins- und Versammlungsrecht und das Recht der Redefreiheit verkümmern, sondern im Gegentheil solange, als auf die Juden die Bestimmungen des gemeinen Rechtes und nicht die Bestimmungen des Staatsrechtes angewandt werden, ihr eigenes Volk, welches Blut aus ihrem Blute und Fleisch aus ihrem Fleische ist, in diesem gesetzlichen Selbstvertheidigungskampfe thunlich unterstützen mögen. Ausserdem aber mögen sie sich bestreben, durch das Inslebenrufen eines richtigeren finanziellen und Staatsschulden-Systems und überhaupt eines richtigeren volkswirthschaftlichen Systems sich selbst, ihren Staat und ihre Völker von der Diktatur der jüdischen Geldmächte und somit auch von dem politischen Einflusse des Judenthums zu emanzipiren.

Die durch die jüdische Race mehr oder minder bedrückten christlichen Völker aber fordern wir auf, die berechtigte Selbstvertheidigungs-Bewegung auf der ganzen Linie in Fluss zu bringen und zu organisiren.

Diese Selbstvertheidigungs-Aktion kann, solange die jüdische Race unter dem Horte des gemeinen Rechtes Schutz sucht und auch findet, und solange die Bestimmungen des Staatsrechtes auf dieselbe durch die Regierungen nicht angewandt werden, sich nur innerhalb der Schranken der bestehenden bürgerlichen Gesetze bewegen.

Nehmen also die christlichen Völker die energische Organisirung dieser gesetzlichen Selbstvertheidigungs-Bewegung in Angriff – leiten sie die lebhafte Agitation und die kräftige Aktion in den Parlamenten, in den Bezirks- und Kommunalvertretungen, in der Presse und in öffentlichen Versammlungen ein – gründen sie in den Städten und den einzelnen Gegenden Schutzvereine – bilden sie zur Führung dieser Schutzvereine Landes-Central-Komitees, die wieder in den verschiedenen Ländern auf internationalem Wege in Verbindung zu treten haben – damit die Minirarbeit der „Alliance israélite universelle“ durch eine je eher zu begründende „Alliance chrétienne universelle“ paralysirt werden kann. Und auf diese Weise möge die christliche Gesellschaft auf jedem Felde Schritt für Schritt die Positionen zurückerobern, aus welchen sie durch das Judenthum verdrängt worden ist.

Und wenn dieser unser Appell nicht die Stimme eines Rufers in der Wüste bleibt, sondern die europäische christliche Gesellschaft zum Bewusstsein der sie bedrohenden Gefahr erweckt, dass sie zur unverzüglichen Ergreifung der gesetzlichen Mittel einer berechtigten Nothwehr schreitet: so wird von der Stirne des neunzehnten Jahrhunderts binnen Kurzem der Schandfleck entfernt sein, dass eine aus 7–8 Millionen Seelen bestehende kulturwidrige Race, die semitische Judenrace, die aus etwa 350 Millionen Seelen bestehende arische (beziehungsweise im Wege des Christenthums arisirte) Menschenrace intellektuell, moralisch und finanziell tyrannisire, jene Menschenrace, die kraft ihrer intellektuellen und physischen Superiorität berufen ist, ihren Samen sammt ihrer zur Vollkommenheit gebrachten Civilisation mit ihren siegreichen Waffen und mit den Arbeiten des Friedens in allen Welttheilen zu verbreiten.

Und wenn dieser unser Appell bei den christlichen Völkern Gehör gefunden haben und das Wort zur That geworden sein wird: dann wird der im künftigen Jahre zusammentretende zweite antijüdische Kongress schon eine für die christlichen Völker vortheilhaft veränderte neue Lage vorfinden, und dann wird er sein Wort über die weiteren Maassregeln von Neuem vernehmen lassen.

Und jetzt auf zur Arbeit, christliche Brüder!

Der zur Wahrung der Interessen der nichtjüdischen Gesellschaft am 11. und 12. September 1882 zu Dresden abgehaltene Internationale Antijüdische Kongress.

Gedrängter Bericht über den 1. Internationalen Antijüdischen Kongress in Dresden.

Der Kongress fand auf Einladung von Seiten der Herren:

Friedrich Carl, Reichsfreiherr von Fechenbach-Laudenbach, Königl. Bayr. Kämmerer und Major a. D. auf Laudenbach und Sommerau, Vorsitzender der Vereine zum Schutze des Handwerks und Ehrenpräsident des Westphälischen Handwerkerbundes;
Dr. phil. Ernst Henrici, Tegel bei Berlin, Vorsitzender des Socialen Reichsvereins zu Berlin;
Victor von Istôczy, Budapest, Mitglied des Ungarischen Reichstages;
Lic. theol. Gustav Koffmane, Breslau, Vorstandsmitglied des Deutschen Reform-Vereins zu Breslau;
Geza von Onody, Tisza-Eszlar, Rittergutsbesitzer, Mitglied des Ungarischen Reichstags;
Wilhelm Pickenbach, Berlin, Kaufmann, Vorsitzender des Deutschen Reform-Vereins zu Berlin;
Alexander Pinkert-Waldegg, Dresden, Chef-Redakteur, Vorsitzender des Centralausschusses der Deutschen Reform-Partei und des Deutschen Reform-Vereins zu Dresden;
Ernst Schmeitzner, Chemnitz, Verlagsbuchhändler, Vorsitzender des Deutschen Reform-Vereins zu Chemnitz;
Rudolf Skalla, Iglau in Mähren, Industrieller, Vorsitzender des Oesterreichischen Reform-Vereins zu Iglau;
Hofprediger Adolf Stöcker, Berlin, Mitglied des Deutschen Reichstages und des Preussischen Abgeordnetenhauses, Präsident der christlich-socialen Partei in Berlin;
Carl, Reichsfreiherr von Thüngen-Rossbach, auf Rossbach in Unterfranken, Rittergutsbesitzer;
Edmund Winterfeldt, Breslau, Redakteur, Vorstandsmitglied des Deutschen Reform-Vereins zu Breslau;
Ritter Carl von Zerboni di Sposetti, Wien, Redakteur, Vorstandsmitglied des Oesterreichischen Reform-Vereins zu Wien;
Ferdinand Ziegler, Breslau, Fabrikbesitzer, Vorsitzender des Deutschen Reform-Vereins zu Breslau.

Der 1. internationale Kongress zur vertraulichen Berathung „über die nächsten Ziele der antijüdischen Bewegung, sowie über die Wege, welche zu einer wirksamen internationalen Bekämpfung der jüdischen Stellung in der hohen Finanz wie im Handel, in der Landwirthschaft wie im Handwerksleben, in der Politik wie in den communalen Verhältnissen, in der Presse wie in der Kunst und Wissenschaft eingeschlagen werden müssen“, zu Dresden statt. Ueber 300 der Gerufenen aus Deutschland, Oesterreich, Ungarn und Russland nahmen an demselben theil. Die Verhandlungen leiteten Herr Rittergutsbesitzer, Rittmeister a. D. von Bredow und Herr Abgeordneter des ungarischen Reichstags Ivan von Simonyi, und es gelangten unter deren Präsidium zur Annahme:

Zunächst das vorangedruckte, von Herrn Abgeordneten des ungarischen Reichstags Victor von Istôczy verfasste Manifest;

[]

Ferner ein Antrag des Herrn Freiherrn von Thüngen-Rossbach und Freiherrn von Fechenbach-Laudenbach:

Thesen.

Die Versammlung erkennt in der Zunahme des jüdischen Volkselementes und des jüdischen Einflusses auf unser gesammtes Volks- und Staatsleben eine ernste und drohende Gefahr für den sittlichen und wirthschaftlichen Fortbestand des deutschen Volkes.

Um diesen Einfluss zu brechen und die aus ihm mit Nothwendigkeit hervorgehenden Uebelstände und Gefahren zu beseitigen, erachtet sie folgende Maassregeln für dringend geboten:

I.

Die Einwanderung der Juden, namentlich von Osten her, zu verhindern,

II.

Die herrschende, in der Hauptsache kapitalistisch-manchesterliche Social- und Wirthschaftsgesetzgebung, welche den Wucher und die Speculation vornehmlich durch das Aktien-, Bank- und Börsenwesen gegenüber dem ehrlichen und redlichen Erwerb über Gebühr begünstigt, muss nach der Richtung reformirt werden, dass die staats- und volkserhaltenden Produktivstände gehoben und gestärkt, die Speculation aber auf ein unschädliches Maass zurückgeführt werden.

III.

Die Juden sind, so lange sie in ihrer zähen Abgeschlossenhalt verharren und gleichsam ein Volk im Volke bilden, lediglich als Fremdlinge zu betrachten, denen man Gastrecht gewährt. Ihre staatsbürgerlichen Rechte sind daher in der Weise zu beschränken, dass sie weder Theil an der Gesetzgebung nehmen, noch in autoritative Aemter, namentlich nicht zum Richteramte gelangen können.

IV.

Vom Militärdienste sind die Juden zu befreien, haben aber als Ersatz dafür eine Abgabe in Form einer Kopfsteuer oder eines Wehrgeldes zu entrichten.

gezeichnet:

C. Frhr. v. Thüngen-Rossbach;
Frhr. v. Fechenbach-Laudenbach.

Quelle: Manifest an die Regierungen und Völker der durch das Judenthum gefährdeten christlichen Staaten laut Beschlusses des Ersten Internationalen Antijüdischen Kongresses zu Dresden am 11. und 12. September 1882. Chemnitz: Verlag von Ernst Schmeitzner, 1882, S. 1–14. Online verfügbar unter: https://gdz.sub.uni-goettingen.de/id/PPN769771319?tify={%22view%22:%22info%22}.