Quelle
1. Entwicklung eines wahrhaft konstitutionellen Verfassungslebens in gesichertem Zusammenwirken zwischen Regierung und Volksvertretung und durch gesetzliche Organisation eines verantwortlichen Reichsministeriums. Abwehr aller Angriffe auf die Rechte der Volksvertretung, insbesondere Aufrechterhaltung der einjährigen Finanzperiode, der jährlichen Einnahmebewilligung, der Redefreiheit.
2. Wahrung der Rechte des Volkes: Erhaltung des geheimen, allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes; Sicherung der Wahlfreiheit, insbesondere auch durch Bewilligung von Diäten; Preß-, Versammlungs-, Vereinsfreiheit; Gleichheit vor dem Gesetz ohne Ansehen der Person und der Partei; volle Gewissens- und Religionsfreiheit; gesetzliche Regelung des Verhältnisses zwischen dem Staate und den Religionsgesellschaften unter gleichem Rechte für alle Bekenntnisse.
3. Förderung der Volkswohlfahrt auf Grund der bestehenden Gesellschaftsordnung. Bei voller Wahrung der Gleichberechtigung der Selbsttätigkeit und des freien Vereinigungswesens der arbeitenden Klassen Eintreten für alle auf Hebung derselben zielenden Bestrebungen. Bekämpfung auch des Staatssozialismus, sowie der auf Bevormundung und Fesselung des Erwerbs- und Verkehrslebens, der Gewerbefreiheit und der Freizügigkeit gerichteten Maßregeln.
4. Im Steuersystem Gerechtigkeit und Schonung der Volkskraft; Entlastung der notwendigsten Lebensbedürfnisse; keine Zoll- und Wirtschaftspolitik im Dienste von Sonderinteressen; keine Monopole. Gesetzgebung und wirksame Aufsicht des Reiches im Eisenbahnwesen.
5. Erhaltung der vollen Wehrkraft des Volkes; volle Durchführung der allgemeinen Dienstpflicht bei möglichster Abkürzung der Dienstzeit; Feststellung der Friedenspräsenzstärke innerhalb jeder Legislaturperiode.
Dies alles zur Befestigung der nationalen Einigung Deutschlands, in Treue gegen den Kaiser und auf dem verfassungsmäßigen Boden des Bundesstaates.
Quelle: Volkszeitung (Berlin), Nr. 56, 6. März, 1884, S. 2; abgedruckt in Felix Salomon, Hrsg., Die deutschen Parteiprogramme, Heft 2, Im Deutschen Kaiserreich 1871–1918, Hrsg. Wilhelm Mommsen und Günther Franz, 4. Aufl. Leipzig und Berlin: B. G. Teubner, 1932, S. 40.