Quelle
In der Fortsetzung der revolutionären Tradition der deutschen Arbeiterklasse und gestützt auf die Befreiung vom Faschismus hat das Volk der Deutschen Demokratischen Republik in Übereinstimmung mit den Prozessen der geschichtlichen Entwicklung unserer Epoche sein Recht auf sozial-ökonomische, staatliche und nationale Selbstbestimmung verwirklicht und gestaltet die entwickelte sozialistische Gesellschaft.
Erfüllt von dem Willen, seine Geschicke frei zu bestimmen, unbeirrt auch weiter den Weg des Sozialismus und Kommunismus, des Friedens, der Demokratie und Völkerfreundschaft zu gehen, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben.
Artikel 1
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer
Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation
der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der
Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen
Partei.
Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik
ist Berlin.
Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen
Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf
beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Deutschen
Demokratischen Republik.
Das Staatswappen der Deutschen
Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von
einem Ährenkranze, der im unteren Teil von einem
schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist. […]
Artikel 8
(1) Die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen
Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts sind
für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich.
(2) Die
Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg
unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines
anderen Volkes einsetzen.
Quelle: DDR-Verfassung (1974); abgedruckt in Dietrich Müller-Römer, Hrsg., Die neue Verfassung der DDR. Köln, 1974, S. 78 ff.